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Fahrerlaubnis: Führerschein Abgabe und Annahme

Leistung 107858499 · Typ LOV · zuletzt geändert 01.12.2025

LeiKa-Schlüssel
99108047160000
Synonyme
Führerschein Fahrerlaubnis Pappe Führerscheinabgabe Führerscheinannahme Führerschein Abholung Fahrerlaubnis Abholung Führerschein Abgabe Fahrerlaubnis Abgabe Fahrverbot Kompensation Lappen Führerscheinangelegenheiten
Kategorien
3. Fahrerlaubnis und Führerschein

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Landkreis Rostock - Sachgebiet Bußgeldstelle Rostock

Inhalt (Textblöcke, 8)

Volltext

Betroffene, gegen die im Bußgeldbescheid als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt wurde, können ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen im Dienstgebäude der Bußgeldstelle abgeben und abholen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Führerscheinabgabe

Bitte bringen Sie Ihren Führerschein und das Aktenzeichen bzw. den Bußgeldbescheid, den Sie erhalten haben, mit.

Führerscheinrückgabe

Bitte bringen Sie das Aufforderungsschreiben zur Führerscheinrückgabe mit. Sofern ein Dritter für Sie den Führerschein abholen soll, benötigt dieser Ihre schriftliche Vollmacht.

Identitätsnachweis

Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige

Verlust

Sofern Sie den Führerschein verloren haben, ist eine Verlustanzeige zu stellen. Der Nachweis hierüber ist vorzulegen.

Voraussetzungen

Fahrverbot (ohne einschlägige Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde das erste Mal ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid verhängt, können Sie binnen vier Monaten selbst bestimmen, wann Sie Ihren Führerschein bei Ihrer Behörde in amtliche Verwahrung geben. Das Fahrverbot ist spätestens nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) wirksam. Sie machen sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn Sie dennoch ein Kraftfahrzeug fahren.

Fahrverbot (mit einschlägigen Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde in den vergangenen zwei Jahren ein Fahrverbot gegen Sie vollstreckt, wird das neue Fahrverbot ab Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bescheides) wirksam. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt der Führerschein abzugeben ist und Sie keinesfalls mehr ein Kraftfahrzeug fahren dürfen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

grundsätzlich gebührenfrei

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.02.2018

Zuständige Stelle

der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt

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