BUS-MV Datenbrowser
‹ Alle Leistungen

Sorgerecht: Eingriff bei Gefährdung des Kindeswohls anordnen

Leistung 108263937 · Typ LOVZ · zuletzt geändert 23.03.2026

LeiKa-Schlüssel
99126014088001
Synonyme
Sorgerecht Sorgerecht Entzug Sorgerecht Übertragung Kindeswohl Gefahr Gefährdung Personensorge Schulpflicht: Weisung abwenden körperlich geistig seelisch Elterliche Sorge Verbot
Kategorien
Kinderschutz

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Ihr zuständiges Gericht finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder Mecklenburg-Vorpommern

Inhalt (Textblöcke, 16)

Teaser

Das Verfahren wird vom zuständigen Familiengericht von Amts wegen eingeleitet, insbesondere aufgrund von Anregungen durch das Jugendamt, das wiederum beispielsweise aufgrund von Meldungen von Nachbarn, Erziehern, Lehrern oder Verwandten tätig wird.

Volltext

Das Familiengericht kann Anordnungen treffen und in das Sorgerecht eingreifen, wenn das körperliche, seelische oder geistige Wohl eines Kindes gefährdet wird und die sorgeberechtigten Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, dieser Kindeswohlgefährdung Einhalt zu gebieten.

Im Falle eines Eingriffs in das Sorgerecht dürfen immer nur diejenigen Bereiche der elterlichen Sorge entzogen werden, deren Entzug für eine Abwendung der Kindeswohlgefährdung erforderlich ist.

Werden Teile des Sorgerechtes entzogen, wird für die Bereiche eine Pflegerin bzw. ein Pfleger eingesetzt. Wird das Sorgerecht insgesamt entzogen, erhält das Kind einen Vormund.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Das Familiengericht entscheidet in Ausübung des sogenannten Amtsermittlungsgrundsatzes, welche Unterlagen benötigt werden.

Voraussetzungen

Gemäß §§ 1666, 1666a BGB kann das Familiengericht immer, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden und dieser Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann, Maßnahmen bis hin zur Entziehung der Personensorge treffen. Hierbei muss es sich um eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr handeln, dass sich voraussagen lässt, dass bei unveränderter Weiterentwicklung der Verhältnisse bei dem Kind mit ziemlicher Sicherheit eine erhebliche Schädigung eintritt. Wegen des elterlichen Erziehungsvorrangs muss das Kindeswohl nachhaltig und schwerwiegend gefährdet sein. Das Verfahren wird vom zuständigen Familiengericht von Amtswegen eingeleitet, insbesondere aufgrund von Anregungen durch das Jugendamt, das wiederum beispielsweise aufgrund von Meldungen von Nachbarn, Erziehern, Lehrern oder Verwandten tätig wird.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Gerichtsgebühren
  • gegebenenfalls: Anwaltsgebühren, Kosten eines Verfahrensbeistands, Kosten eines Sachverständigen
  • Über die Kostentragung entscheidet das Familiengericht nach billigem Ermessen.
  • Bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Verfahrensablauf

  • Das Verfahren wird vom Familiengericht von Amts wegen eingeleitet, insbesondere aufgrund von Anregungen durch das Jugendamt, das wiederum beispielsweise aufgrund von Meldungen von Nachbarn, Erziehern, Lehrern oder Verwandten tätig wird. Das Familiengericht wird den Sachverhalt ermitteln und hierzu u.a. die Beteiligten anhören und ggf. weitere Ermittlungen, wie etwa die Einholung eines Sachverständigengutachtens, anstellen.
  • Das Gericht setzt in der Regel einen sogenannten Verfahrensbeistand ein. Damit ist sichergestellt, dass während des Verfahrens die Bedürfnisse des Kindes gesichert werden und dieses nicht zum bloßen Objekt des Verfahrens wird.

Bearbeitungsdauer

Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

Fristen

Keine

Formulare

Keine

Weiterführende Informationen

Rechtsbehelf

Beschwerde gemäß §§ 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

12.11.2025

Zuständige Stelle

das gemäß § 152 FamFG örtlich zuständige Amtsgericht

Ansprechpunkt

Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.

Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
    "id": "108263937",
    "name": "Sorgerecht: Eingriff bei Gefährdung des Kindeswohls anordnen",
    "teaser": "<p><span><span><span>Das Verfahren wird vom zuständigen Familiengericht von Amts wegen eingeleitet, insbesondere aufgrund von Anregungen durch das Jugendamt, das wiederum beispielsweise aufgrund von Meldungen von Nachbarn, Erziehern, Lehrern oder Verwandten tätig wird.</span></span></span></p>",
    "type": "LOVZ",
    "leika_keys": [
        "99126014088001"
    ],
    "synonyms": [
        "Sorgerecht",
        "Sorgerecht Entzug",
        "Sorgerecht Übertragung",
        "Kindeswohl",
        "Gefahr",
        "Gefährdung",
        "Personensorge",
        "Schulpflicht: Weisung",
        "abwenden",
        "körperlich",
        "geistig",
        "seelisch",
        "Elterliche Sorge",
        "Verbot"
    ],
    "text_blocks": [
        {
            "text": "<p><span><span><span>Das Verfahren wird vom zuständigen Familiengericht von Amts wegen eingeleitet, insbesondere aufgrund von Anregungen durch das Jugendamt, das wiederum beispielsweise aufgrund von Meldungen von Nachbarn, Erziehern, Lehrern oder Verwandten tätig wird.</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "109015401",
                "key": "TEASER",
                "name": "Teaser"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Das Familiengericht kann Anordnungen treffen und in das Sorgerecht eingreifen, wenn das körperliche, seelische oder geistige Wohl eines Kindes gefährdet wird und die sorgeberechtigten Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, dieser Kindeswohlgefährdung Einhalt zu gebieten.</span></span></span></p>\n\n<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Im Falle eines Eingriffs in das Sorgerecht dürfen immer nur diejenigen Bereiche der elterlichen Sorge entzogen werden, deren Entzug für eine Abwendung der Kindeswohlgefährdung erforderlich ist.</span></span></span></p>\n\n<p><span><span><span>Werden Teile des Sorgerechtes entzogen, wird für die Bereiche eine Pflegerin bzw. ein Pfleger eingesetzt. Wird das Sorgerecht insgesamt entzogen, erhält das Kind einen Vormund.</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "8669895",
                "key": "LLGBESCHREIBUNG",
                "name": "Volltext",
                "description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "type": {
                "id": "8669900",
                "key": "RECHTSGRUNDLAGE",
                "name": "Handlungsgrundlage(n)"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/BJNR258700008.html",
                    "name": "§§ 151 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)"
                },
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666.html",
                    "name": "§ 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span><span><span>Das Familiengericht entscheidet in Ausübung des sogenannten Amtsermittlungsgrundsatzes, welche Unterlagen benötigt werden.</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "8669897",
                "key": "WASMITBRINGEN",
                "name": "Erforderliche Unterlagen",
                "description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span><span><span>Gemäß §§ 1666, 1666a BGB kann das Familiengericht immer, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden und dieser Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann, Maßnahmen bis hin zur Entziehung der Personensorge treffen. Hierbei muss es sich um eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr handeln, dass sich voraussagen lässt, dass bei unveränderter Weiterentwicklung der Verhältnisse bei dem Kind mit ziemlicher Sicherheit eine erhebliche Schädigung eintritt. Wegen des elterlichen Erziehungsvorrangs muss das Kindeswohl nachhaltig und schwerwiegend gefährdet sein. Das Verfahren wird vom zuständigen Familiengericht von Amtswegen eingeleitet, insbesondere aufgrund von Anregungen durch das Jugendamt, das wiederum beispielsweise aufgrund von Meldungen von Nachbarn, Erziehern, Lehrern oder Verwandten tätig wird.</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "9574820",
                "key": "VORAUSSETZUNG",
                "name": "Voraussetzungen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Gerichtsgebühren</span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>gegebenenfalls: Anwaltsgebühren, Kosten eines Verfahrensbeistands, Kosten eines Sachverständigen</span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Über die Kostentragung entscheidet das Familiengericht nach billigem Ermessen.</span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.</span></span></span></li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "8669898",
                "key": "GEBUEHREN",
                "name": "Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Das Verfahren wird vom Familiengericht von Amts wegen eingeleitet, insbesondere aufgrund von Anregungen durch das Jugendamt, das wiederum beispielsweise aufgrund von Meldungen von Nachbarn, Erziehern, Lehrern oder Verwandten tätig wird. Das Familiengericht wird den Sachverhalt ermitteln und hierzu u.a. die Beteiligten anhören und ggf. weitere Ermittlungen, wie etwa die Einholung eines Sachverständigengutachtens, anstellen. </span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Das Gericht setzt in der Regel einen sogenannten Verfahrensbeistand ein. Damit ist sichergestellt, dass während des Verfahrens die Bedürfnisse des Kindes gesichert werden und dieses nicht zum bloßen Objekt des Verfahrens wird.</span></span></span></li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "9574821",
                "key": "VERFAHRENSABLAUF",
                "name": "Verfahrensablauf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span><span><span>Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "105552000",
                "key": "BEARBEITUNGSDAUER",
                "name": "Bearbeitungsdauer"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Keine</p>",
            "type": {
                "id": "8669899",
                "key": "FRISTEN",
                "name": "Fristen",
                "description": "z.B. Vorlauffristen, Stichtermine, anschließende Dauer"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Keine</p>",
            "type": {
                "id": "8669901",
                "key": "FORMULARE",
                "name": "Formulare",
                "description": "Liste vorhandener zugehöriger Downloads"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "type": {
                "id": "105568701",
                "key": "WEITEREINFO",
                "name": "Weiterführende Informationen"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.bmfsfj.de/",
                    "name": "Informationen zum Thema Gefährdung des Kindeswohls auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span><span><span>Beschwerde gemäß §§ 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung </span></span></span><span><span><span>binnen eines Monats</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "9519498",
                "key": "RECHTSBEHELF",
                "name": "Rechtsbehelf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Ministerium der Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz</p>",
            "type": {
                "id": "9574822",
                "key": "FREIGABE",
                "name": "Fachlich freigegeben durch"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "12.11.2025",
            "type": {
                "id": "105552001",
                "key": "FREIGABEDATUM",
                "name": "Fachlich freigegeben am"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span><span><span>das gemäß § 152 FamFG örtlich zuständige Amtsgericht</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "8669896",
                "key": "ZUSTSTELLE",
                "name": "Zuständige Stelle"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span><span><span>Unter </span></span></span><span><span><span><a href=\"https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche\">https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche</a></span></span></span><span><span><span> finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "105568700",
                "key": "WENWENDEN",
                "name": "Ansprechpunkt"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche",
                    "name": "https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche"
                }
            ],
            "specialisations": []
        }
    ],
    "charges": [],
    "periods": [],
    "online_services": [],
    "categories": [
        {
            "id": "144906234",
            "name": "Kinderschutz",
            "parentId": "105513359"
        }
    ],
    "source_last_updated": "2026-03-23T13:32:05.000000Z",
    "synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
    "created_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
    "updated_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
    "documents": [],
    "service_periods": [],
    "organisational_units": [
        {
            "id": "118929748",
            "name": "Ihr zuständiges Gericht finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder",
            "parent_id": null,
            "short_description": null,
            "description": null,
            "addresses": [],
            "communications": [
                {
                    "type": {
                        "id": "183674",
                        "key": "WWW",
                        "name": "WWW"
                    },
                    "title": "Justizportal des Bundes und der Länder",
                    "value": "https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche"
                }
            ],
            "opening_hours": "<p>Keine Angabe</p>\n",
            "synonyms": [],
            "position": null,
            "source_last_updated": "2023-04-20T20:23:06.000000Z",
            "synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
            "created_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
            "updated_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
            "images": [],
            "pivot": {
                "service_id": "108263937",
                "organisational_unit_id": "118929748",
                "areas": "[{\"id\": \"3512\", \"name\": \"Mecklenburg-Vorpommern\"}]"
            }
        }
    ],
    "forms": []
}