Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.
Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung
Leistung 109078992 · Typ LOV · zuletzt geändert 24.07.2025
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Bundesverwaltungsamt | Mecklenburg-Vorpommern |
Inhalt (Textblöcke, 15)
Teaser
Volltext
Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.
Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.
Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.
Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen, zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
- Sie haben das Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
- Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.
- Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
- Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre familiären Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
- Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
- Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.
Bearbeitungsdauer
Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.
Fristen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesverwaltungsamt
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Telefon: 0 22899358-0 oder 0 221 758-0
Servicezeiten:
Montag-Donnerstag: 08:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr
Telefax: 0 228 99358-2823 oder 0 221 758-2823
E-Mail: poststelle@bva.bund.de
De-Mail: Poststelle@bva-bund.de-mail.de
Ansprechpunkt
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Außenstelle Friedland
Heimkehrerstr. 16
37133 Friedland
Telefon: 0 22899 358- 9192
Telefax: 0 22899 358-9361
E-Mail: spaetaussiedler@bva.bund.de
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