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Förderung: Zuschuss für Kleinprojekte zur Unterstützung der sozialen Eingliederung beantragen

Leistung 110536614 · Typ A · zuletzt geändert 02.04.2025

LeiKa-Schlüssel
keine
Synonyme
Projektförderung Angebote soziale Teilhabe soziale Ausgrenzung bürgerschaftliches Engagement Arbeitslosigkeit Engagement
Kategorien
Wirtschaft, Unternehmen, Existenzgründung und wirtschaftsnahe Infrastruktur Soziale Integration

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Fachbereich LAGuS 2021 - Förderung II – 2 Mecklenburg-Vorpommern

Inhalt (Textblöcke, 15)

Teaser

Fördermöglichkeit für juristische Personen (Bildungsträger, Kommunen, Vereine), die Projekte für Frauen, Männer und deren Familien durchführen, um insbesondere auch von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte in die Gesellschaft zu integrieren.

Volltext

Es werden kleine lokale Projekte, insbesondere in den Handlungsfeldern Gesundheit, Sport/Bewegung und bürgerschaftliches Engagement gefördert, die geeignet sind, einen Beitrag zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration durch die Erhöhung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit zu leisten, in Stadtteilen oder Orten mit besonderen sozialen Problemen den sozialen Zusammenhalt zu fördern oder das Gemeinwesen auf der Basis zivilgesellschaftlichen Engagements zu stärken und demokratische Entwicklungen zu unterstützen.

Insbesondere örtliche Initiativen und kleine Vereine mit ehrenamtlich Tätigen sollen mit den Projektangeboten sozial benachteiligten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personengruppen Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe anbieten und sie damit in das gesellschaftliche Leben vor Ort integrieren.

Die Laufzeit der Projekte beträgt 6 oder 12 Monate. Die öffentliche Förderung wird als Festbetragsfinanzierung in Höhe eines Pauschalbetrages von 8.200 Euro bei zwölfmonatiger Projektlaufzeit und 5.000 Euro bei sechsmonatiger Projektlaufzeit gewährt.

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (Bildungsträger, Vereine, Kommunen) sein.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Wenden Sie sich bitte zur Benennung der konkret einzureichenden Unterlagen an die für ihre Region zuständige Geschäftsstelle des Regionalbeirates.

Voraussetzungen

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass:

  • Förderfähigkeit gemäß Richtlinie gegeben ist
  • der durchführende Projektträger muss in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung des Projektes geeignet sein,
  • die Projektauswahl muss unter Einbeziehung des Votums des zuständigen Regionalbeirates erfolgen,
  • nur ein positives Votum des Regionalbeirates berechtigt zur Gewährung einer Zuwendung.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Der Projektträger nimmt Kontakt bei der für seine Region zuständige Geschäftsstelle des Regionalbeirates auf, erstellt eine Projektidee und reicht diese bei der Geschäftsstelle ein (die Antragsunterlagen werden durch die zuständigen Geschäftsstellen des Regionalbeirates bereitgestellt). Die Projektidee wird durch die Geschäftsstelle dem Regionalbeirat zur Votierung vorgelegt.

Nach Vorliegen des positiven Votums werden Sie zur Einreichung eines formellen Förderantrages aufgefordert. Der Förderantrag ist rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Geschäftsstelle der Regionalbeiräte im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V einzureichen. Es erfolgt die Weiterleitung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zur weiteren Prüfung und Bewilligung.

Dabei sind die von den Geschäftsstellen der Regionalbeiräte bereitgestellten Antragsunterlagen zu verwenden.

Bearbeitungsdauer

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer nach Antragstellung beträgt ca. 4 Wochen.

Fristen

Bezüglich der konkreten Termine und Fristen, informieren Sie sich bitte unter dem folgenden Link.

In der Regel sind die Projektideen 5 Wochen vor der Regionalbeiratssitzung vollständig bei der Geschäftsstelle einzureichen.

Formulare

  • Formulare: werden durch die Geschäftsstellen der Regionalbeiräte bereitgestellt
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

16.01.2020

Zuständige Stelle

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

Die für Sie zuständige Geschäftsstelle des Regionalbeirates und den Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link

Der Ansprechpartner für die Zuständigkeit und Fachlichkeit der Förderrichtlinie lautet wie folgt:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Referat IX 210 Jugend- und Schulsozialarbeit, Produktionsschulen, regionale Förderung der sozialen Teilhabe

Hausanschrift:
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Tel.: 0385/588 0
E-Mail: poststelle@sm.mv-regierung.de

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