Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuschüsse zu den Kosten des pädagogischen Personals an Volkshochschulen für die Durchführung von vorbereitenden Bildungsgängen.
Förderung: Zuschuss für vorbereitende Bildungsgänge an Volkshochschulen beantragen
Leistung 110665706 · Typ A · zuletzt geändert 12.05.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Referat VII 221 - Grundsatzangelegenheiten berufliche Schulen, Übergang Schule und Beruf, Förderung der Weiterbildung und Europäischer Sozialfonds | Mecklenburg-Vorpommern |
Inhalt (Textblöcke, 6)
Teaser
Volltext
Was wird gefördert?
Die Zuwendung wird für die Durchführung von vorbereitenden Bildungsgängen zum Erwerb schulischer Abschlüsse und Grundbildung an Volkshochschulen gewährt. Die Zuwendung dient als Zuschuss zu den aufgewendeten Kosten für das pädagogische Personal, welches mindestens 20,00 EUR pro Unterrichtseinheit erhalten muss.
Die Finanzierung des Zweiten Bildungsweges an Volkshochschulen eröffnet einer Vielzahl von Menschen im Land die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen ohne Gebühren dafür zu zahlen. Dies stellt im Hinblick auf die Bildungs- und Berufsbiografie des Einzelnen sowie im Hinblick auf die Fachkräftesituation des Landes eine nachhaltige Maßnahme dar.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung nach §§ 6 und 8 WBFöG, welche die Landkreise und kreisfreien Städte errichten und unterhalten. Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der Volkshochschulen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung in der Art einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Festbetrag hat eine Höhe von 20,00 EUR pro Unterrichtseinheit. Grundlage der Förderung sind die beantragten, förderfähigen Unterrichtseinheiten.
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Bildungsministerium M-V
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Bildungsministerium M-V
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