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Elektro- und Elektronik-Altgeräte: zur Entsorgung abgeben

Leistung 112894677 · Typ LOV · zuletzt geändert 24.07.2025

LeiKa-Schlüssel
99001027004000
Synonyme
Abfall Müll Elektronikschrott Wertstoffhof Rücknahme Elektroschrott Altgeräte E-Schrott Produktverantwortung Wertstoff Sonderabfall Sondermüll Elektromüll Sonderabfälle
Kategorien
keine

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Landkreis Rostock - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rostock

Inhalt (Textblöcke, 9)

Teaser

Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Volltext

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

Handlungsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

  • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.06.2024

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
  • Unter bestimmten Umständen ist auch der Elektrofachhandel zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
  • Auch Lebensmitteleinzelhändler sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrfach im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

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