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Eine Rentenauskunft anfordern

Leistung 114702561 · Typ LOV · zuletzt geändert 30.09.2025

LeiKa-Schlüssel
99114034101000
Synonyme
Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Rentenauskunft Rentenversicherungskonto Versicherungskonto Beitragsjahre Rentenhöhe Erwerbsminderungsrente
Kategorien
Renten- und Sozialversicherung

Zuständige Organisationseinheiten (3)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung Mecklenburg-Vorpommern
Ihr zuständiger Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Mecklenburg-Vorpommern
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Mecklenburg-Vorpommern

Inhalt (Textblöcke, 14)

Teaser

Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.

Volltext

Die Rentenauskunft enthält

  • Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente,
  • eine Prognose über die Rente, die Sie bekommen, wenn Sie weiterarbeiten,
  • Angaben über die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente,
  • Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen,
  • Angaben über die Witwen- oder Witwerrente, die Ihre Partnerin oder Ihr Partner erhält, falls Sie sterben,
  • Angaben zu den bisher zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Beiträgen,
  • unter anderem Hinweise und Informationen zu den Voraussetzungen für alle Altersrenten, zur Rentenantragstellung, zu Hinzuverdiensten, zum Versicherungsverlauf, zur privaten Altersvorsorge, zur Besteuerung, zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und zur Krankenversicherung der Rentner,
  • falls noch keine Kontenklärung durchgeführt wurde: eine Information, welche Zeiten noch nicht geklärt sind (das sind Zeiten, von denen die Rentenversicherung nicht weiß, ob sie für Ihre spätere Rente berücksichtigt werden können),
  • eine Übersicht der gespeicherten Versicherungszeiten,
  • eine Übersicht, mit welchen Werten und Faktoren Ihre persönlichen Entgeltpunkte und Ihre Regelaltersrente berechnet wurden.

Hinweis:
Die Rentenauskunft ist nicht dasselbe wie die Renteninformation (oft auch als "Rentenbescheid" bezeichnet), die Sie ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr erhalten. Die Rentenauskunft informiert sehr umfangreich über weitere Rentenansprüche. Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie statt einer Renteninformation automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
 

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen keine weiteren Unterlagen. 

Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.
  • Sie haben mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
  • Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Rentenauskunft per Post erhalten möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie zunächst oben rechts auf "Online-Dienste".
  • Wählen Sie "Online-Dienste ohne Registrierung" oder gehen Sie direkt auf "Versicherungsunterlagen anfordern".
  • Wählen Sie im Feld "Anforderung von…" "Rentenauskunft" und geben Sie die restlichen Daten an.
  • Klicken Sie auf "Absenden".
  • Sie erhalten Ihre Rentenauskunft per Post.

Wenn Sie die Rentenauskunft online erhalten möchten:

  • Gehen Sie nun auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie oben rechts auf "Online-Dienste" und anschließend auf "Online-Dienste mit Registrierung".
  • Folgen Sie den Anweisungen, um Zugang zu den Online-Diensten der deutschen Rentenversicherung zu erhalten. 
  • Alternativ können Sie die Rentenauskunft auch telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.
     

Bearbeitungsdauer

Onlineverfahren: ungefähr 7 Tage

Fristen

Es gib keine Frist.

Formulare

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Weiterführende Informationen

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

18.07.2022
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