Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen
Leistung 116932156 · Typ LOV · zuletzt geändert 01.06.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Dezernat STALUMM 53 - Abfallentsorgungsanlagen gemäß BImSchG und Deponien, Abfallwirtschaft, umweltbezogenes Chemikalienrecht | Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Rostock |
Onlinedienste (1)
Dokumente (2)
| Bezeichnung | Art | Bemerkung |
|---|---|---|
| Ausbildungs-/Befähigungsnachweis | – | – |
| sonstige Unterlagen | – | – |
Gebühren
| Bezeichnung | Typ | Betrag | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr | VARIABEL | – | je nach Zeitaufwand für die Anerkennung von Aus- oder Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen und Betrieben nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung als berechtigt zur Abnahme von Prüfungen und Erteilung von Sachkundebescheinigungen |
| Verwaltungsgebühr | VARIABEL | – | je nach Zeitaufwand für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung |
Inhalt (Textblöcke, 13)
Teaser
Volltext
Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.
- Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
- Inhalte des Lehrgangs,
- Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
- gegebenenfalls Prüfungsordnung,
- gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
- Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
- gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.
Voraussetzungen
Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.
Fristen
vor Aufnahme der Tätigkeit
Formulare
- Schriftform erforderlich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) für den Unternehmenssitz in Mecklenburg-Vorpommern
Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
"id": "116932156",
"name": "Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen",
"teaser": "<p style=\"text-align:left;\">Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.</p>",
"type": "LOV",
"leika_keys": [
"99031007016000"
],
"synonyms": [
"Prüfungsstelle",
"Anerkennung",
"Chemikalien-Ozonschichtverordnung",
"Unternehmenszertifikat",
"Bescheinigungsstelle",
"Chemikalien-Klimaschutzverordnung"
],
"text_blocks": [
{
"text": "<p style=\"text-align:left;\">Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.</p>",
"type": {
"id": "109015401",
"key": "TEASER",
"name": "Teaser"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"text-align:left;\">Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.</p>",
"type": {
"id": "8669895",
"key": "LLGBESCHREIBUNG",
"name": "Volltext",
"description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "",
"type": {
"id": "8669900",
"key": "RECHTSGRUNDLAGE",
"name": "Handlungsgrundlage(n)"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/chemozonschichtv/__5.html",
"name": "§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)"
},
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/__5.html",
"name": "§ 5 Abs. 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)"
},
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/__6.html",
"name": "§ 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)"
},
{
"url": "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-UChemKostVMVrahmen",
"name": "Gebührennummern 3.1 und 4.1 der Umweltchemikalien-Kostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (UmwChemKostVO)"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.</p>\n\n<ul>\n\t<li>Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,</li>\n\t<li>Inhalte des Lehrgangs,</li>\n\t<li>Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,</li>\n\t<li>gegebenenfalls Prüfungsordnung,</li>\n\t<li>gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,</li>\n\t<li>Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und</li>\n\t<li>gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.</li>\n</ul>",
"type": {
"id": "8669897",
"key": "WASMITBRINGEN",
"name": "Erforderliche Unterlagen",
"description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"text-align:left;\">Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.</p>",
"type": {
"id": "9574820",
"key": "VORAUSSETZUNG",
"name": "Voraussetzungen"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000</p>",
"type": {
"id": "8669898",
"key": "GEBUEHREN",
"name": "Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"text-align:left;\">Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.<span><span><span><span><span><span> </span></span></span></span></span></span></p>",
"type": {
"id": "9574821",
"key": "VERFAHRENSABLAUF",
"name": "Verfahrensablauf"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>vor Aufnahme der Tätigkeit</p>",
"type": {
"id": "8669899",
"key": "FRISTEN",
"name": "Fristen",
"description": "z.B. Vorlauffristen, Stichtermine, anschließende Dauer"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<ul>\n\t<li>Schriftform erforderlich: Ja</li>\n\t<li>Persönliches Erscheinen nötig: Nein</li>\n</ul>",
"type": {
"id": "8669901",
"key": "FORMULARE",
"name": "Formulare",
"description": "Liste vorhandener zugehöriger Downloads"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"type": {
"id": "105568701",
"key": "WEITEREINFO",
"name": "Weiterführende Informationen"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/haeufig-gestellte-fragen-zur-f-gas-verordnung",
"name": "Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-Verordnung | Umweltbundesamt"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern </p>",
"type": {
"id": "9574822",
"key": "FREIGABE",
"name": "Fachlich freigegeben durch"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "28.06.2021",
"type": {
"id": "105552001",
"key": "FREIGABEDATUM",
"name": "Fachlich freigegeben am"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) für den Unternehmenssitz in Mecklenburg-Vorpommern</p>",
"type": {
"id": "8669896",
"key": "ZUSTSTELLE",
"name": "Zuständige Stelle"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
}
],
"charges": [
{
"name": "Verwaltungsgebühr",
"note": "je nach Zeitaufwand für die Anerkennung von Aus- oder Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen und Betrieben nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung als berechtigt zur Abnahme von Prüfungen und Erteilung von Sachkundebescheinigungen",
"type": "VARIABEL",
"currency": "EUR",
"prepayment": false,
"upperLimit": 700,
"paymentNumber": ""
},
{
"name": "Verwaltungsgebühr",
"note": "je nach Zeitaufwand für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung",
"type": "VARIABEL",
"currency": "EUR",
"prepayment": false,
"upperLimit": 700,
"paymentNumber": ""
}
],
"periods": [
{
"name": "Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO",
"type": "STANDARD",
"timeSpan": 10,
"periodUnit": "JAHR"
}
],
"online_services": [
{
"id": "135952333",
"link": "https://antraege.mv-serviceportal.de/automation?pre_pst=116932156&pre_area=8222&pre_os=135952333",
"name": "Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle nach § 5 Abs. 2 ChemOzonSchichtV sowie § 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV online beantragen",
"image": null,
"gdprText": "<p>Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten <a href=\"https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/\" target=\"_blank\">Datenschutzerklärung </a>die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.</p>\n\n<p>Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle</p>\n\n<ol>\n\t<li>die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,</li>\n\t<li>die Datenschutzerklärung sowie</li>\n\t<li>ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.</li>\n</ol>\n\n<p>Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.</p>\n\n<p>Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten <a href=\"https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/\" target=\"_blank\">Datenschutzerklärung</a>.</p>\n\n<p>Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (<a href=\"https://www.datenschutz-mv.de/kontakt\" target=\"_blank\">Kontakt</a>).</p>",
"linkTitle": "Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle nach § 5 Abs. 2 ChemOzonSchichtV sowie § 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV online beantragen",
"trustLevel": "BASISREGISTRIERUNG",
"supportedLanguages": [
"de"
],
"identificationTypes": []
}
],
"categories": [
{
"id": "148732498",
"name": "Klimaschutz",
"parentId": "135413535"
}
],
"source_last_updated": "2026-06-01T14:46:34.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"documents": [
{
"name": "Ausbildungs-/Befähigungsnachweis",
"direction": "E"
},
{
"name": "sonstige Unterlagen",
"direction": "E"
}
],
"service_periods": [],
"organisational_units": [
{
"id": "107155985",
"name": "Dezernat STALUMM 53 - Abfallentsorgungsanlagen gemäß BImSchG und Deponien, Abfallwirtschaft, umweltbezogenes Chemikalienrecht",
"parent_id": "107150616",
"short_description": null,
"description": null,
"addresses": [
{
"area": {
"id": "4407",
"name": "Rostock, Hanse- und Universitätsstadt"
},
"type": {
"id": "183672",
"key": "POSTADRESSE",
"name": "Adresse"
},
"street": "Blücherstr.",
"zipcode": "18055",
"houseNumber": "1",
"parkingLots": [],
"transportationStops": []
}
],
"communications": [],
"opening_hours": null,
"synonyms": [],
"position": null,
"source_last_updated": "2026-07-28T10:43:35.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
"images": [],
"pivot": {
"service_id": "116932156",
"organisational_unit_id": "107155985",
"areas": "[{\"id\": \"4407\", \"name\": \"Rostock, Hanse- und Universitätsstadt\"}, {\"id\": \"7462\", \"name\": \"Rostock\"}]"
}
}
],
"forms": []
}