Wenn Sie Prozessinnovationen oder Investitionen infolge von Prozessinnovationen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
Förderung: Zuschuss für Prozess- und Organisationsinnovationen beantragen
Leistung 122715204 · Typ LOVZ · zuletzt geändert 28.04.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Technologie-Beratungs-Institut GmbH (TBI) | Mecklenburg-Vorpommern |
Gebühren
| Bezeichnung | Typ | Betrag | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr | KOSTENFREI | – | – |
Inhalt (Textblöcke, 10)
Teaser
Volltext
Was wird gefördert?
Es werden
1. Prozessinnovationen für
- Prozessinnovationen, die die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens (auf Konzernebene in dem jeweiligen Wirtschaftszweig im Europäischen Wirtschaftsraum), beispielsweise durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien oder Lösungen ermöglichen und
- die Planung inklusive einer Technikfolgenabschätzung, den Entwurf und die demonstrative Umsetzung der Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, mit deren Einführung eine neue oder wesentlich verbesserte Methodik für die Produktion oder Erbringung von Leistungen verbunden ist oder der Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in den Produktionsprozess.
und
2. Investitionen infolge von Prozessinnovationen
gefördert .
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition der Verordnung EU Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (AGVO) in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023) und große Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern haben, sowie Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung innerhalb des Programms Förderanträge stellen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt im Wege einer zweckgebundenen Projektförderung als Anteilfinanzierung durch Gewährung einer Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Neben den programmspezifischen Fördervoraussetzungen müssen die Ergebnisse des Vorhabens geeignet sein, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beizutragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die grundsätzlich über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern verfügen.
Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung innerhalb des Programms Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Förderanträge stellen.
Neben den programmspezifischen Fördervoraussetzungen müssen die Ergebnisse des Vorhabens geeignet sein, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beizutragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Verfahrensablauf
Anträge können bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH eingereicht werden.
Formulare
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung (den Zuwendungsbescheid) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH
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