Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtungen Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.
Praxiskarte (SMC-B) für Leistungserbringerinstitutionen der Gesundheitsfachberufe, die nicht in Kammern organisiert sind: Verlängerung beantragen
Leistung 123122818 · Typ LOV · zuletzt geändert 14.01.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Bezirksregierung Münster | Mecklenburg-Vorpommern |
Onlinedienste (1)
Gebühren
| Bezeichnung | Typ | Betrag | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr | FIX | 40,00 € | Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B. |
Inhalt (Textblöcke, 11)
Teaser
Volltext
Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene SMC-B für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Psychotherapiepraxen
- Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
- Apotheken
Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine Verlängerung der SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:
- Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
- Geburtshilfeeinrichtungen
- Physiotherapieeinrichtungen
Um die SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Scan oder ein Foto des Nachweises über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
- IK (Institutionskennzeichen)Nummer
- Nummer der alten SMCB
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
- Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
- Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
- Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
Verfahrensablauf
Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online verlängern:
- Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
- Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
- Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
- Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
- Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
- sowie Bezirksregierung Münster - elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
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