Melden Sie der Luftfahrtbehörde den Beginn der Errichtung eines Hindernisses für die Luftfahrt wie zum Beispiel eines Krans oder Baugerätes, nachdem Sie eine Genehmigung für dieses Vorhaben erhalten haben.
Luftfahrthindernisse: Beginn der Errichtung anzeigen
Leistung 123147885 · Typ LOV · zuletzt geändert 06.02.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Referat V 630 - Luftverkehr und Luftsicherheit | Mecklenburg-Vorpommern |
Onlinedienste (1)
Inhalt (Textblöcke, 14)
Teaser
Volltext
Sie müssen der Luftfahrtbehörde mitteilen, wann Sie mit der Errichtung eines genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernisses wie zum Beispiel Anlagen oder Baugeräte beginnen werden.
Dazu müssen Sie eine Genehmigung für das Luftfahrthindernis von der zuständigen Behörde haben. Wenn Sie das Datum des Baubeginns wissen, müssen Sie es der Luftfahrtbehörde unverzüglich mitteilen.
Nach Abschluss des Baus reichen Sie die Vermessungsdaten unverzüglich an die Luftfahrtbehörde weiter. Die Luftfahrtbehörde übermittelt die Daten an eine Flugsicherungsorganisation. Die Flugsicherungsorganisation veröffentlicht die Vermessungsdaten des Luftfahrthindernisses für den Flugverkehr.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls die Genehmigung des Vorhabens durch die zuständige Behörde
Voraussetzungen
- Sie haben eine Genehmigung für Ihr Vorhaben erhalten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Verfahrensablauf
Teilen Sie der Luftfahrtbehörde mit, wann Sie mit der Errichtung eines genehmigten Luftfahrthindernisses beginnen. Dazu zeigen Sie der Luftfahrtbehörde Ihre Kontaktdaten, die Genehmigung sowie den Standort und den Errichtungsbeginn des Luftfahrthindernisses an.
Die Anzeige müssen Sie bei der Luftfahrtbehörde einreichen, bevor Sie mit der Errichtung beginnen. Die Luftfahrtbehörde prüft dann Ihre Angaben.
Sollten Sie noch keine Genehmigung für Ihr Vorhaben haben, müssen Sie diese vorher bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie mit der Errichtung fertig sind, teilen Sie der Luftfahrtbehörde die tatsächlichen Vermessungsdaten des Hindernisses mit. Ihre Angaben werden von der Luftfahrtbehörde geprüft und an eine Flugsicherungsorganisation übermittelt. Die Flugsicherungsorganisation veröffentlicht die Daten zur Sicherheit des Flugverkehrs.
Hinweise (Besonderheiten)
Sollten Sie die Anzeige des Baubeginns nicht unverzüglich bei der Luftfahrtbehörde einreichen, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie eingeleitet werden.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf möglich.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Formulare
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Luftfahrtbehörde
Zuständige Landesluftfahrtbehörde
Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
"id": "123147885",
"name": "Luftfahrthindernisse: Beginn der Errichtung anzeigen",
"teaser": "<p>Melden Sie der Luftfahrtbehörde den Beginn der Errichtung eines Hindernisses für die Luftfahrt wie zum Beispiel eines Krans oder Baugerätes, nachdem Sie eine Genehmigung für dieses Vorhaben erhalten haben.</p>",
"type": "LOV",
"leika_keys": [
"99080082261000"
],
"synonyms": [
"Baubeginnsanzeige"
],
"text_blocks": [
{
"text": "<p>Melden Sie der Luftfahrtbehörde den Beginn der Errichtung eines Hindernisses für die Luftfahrt wie zum Beispiel eines Krans oder Baugerätes, nachdem Sie eine Genehmigung für dieses Vorhaben erhalten haben.</p>",
"type": {
"id": "109015401",
"key": "TEASER",
"name": "Teaser"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Sie müssen der Luftfahrtbehörde mitteilen, wann Sie mit der Errichtung eines genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernisses wie zum Beispiel Anlagen oder Baugeräte beginnen werden.</p>\n\n<p>Dazu müssen Sie eine Genehmigung für das Luftfahrthindernis von der zuständigen Behörde haben. Wenn Sie das Datum des Baubeginns wissen, müssen Sie es der Luftfahrtbehörde unverzüglich mitteilen.</p>\n\n<p>Nach Abschluss des Baus reichen Sie die Vermessungsdaten unverzüglich an die Luftfahrtbehörde weiter. Die Luftfahrtbehörde übermittelt die Daten an eine Flugsicherungsorganisation. Die Flugsicherungsorganisation veröffentlicht die Vermessungsdaten des Luftfahrthindernisses für den Flugverkehr.</p>",
"type": {
"id": "8669895",
"key": "LLGBESCHREIBUNG",
"name": "Volltext",
"description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"type": {
"id": "8669900",
"key": "RECHTSGRUNDLAGE",
"name": "Handlungsgrundlage(n)"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__12.html",
"name": "§ 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)"
},
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__14.html",
"name": "§ 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)"
},
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__15.html",
"name": "§ 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)"
},
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__17.html",
"name": "§ 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)"
},
{
"url": "https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_24042020_LF15.htm",
"name": "Nummer 21.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "<ul>\n\t<li>gegebenenfalls die Genehmigung des Vorhabens durch die zuständige Behörde</li>\n</ul>",
"type": {
"id": "8669897",
"key": "WASMITBRINGEN",
"name": "Erforderliche Unterlagen",
"description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<ul>\n\t<li>Sie haben eine Genehmigung für Ihr Vorhaben erhalten.</li>\n</ul>",
"type": {
"id": "9574820",
"key": "VORAUSSETZUNG",
"name": "Voraussetzungen"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<ul>\n\t<li>keine</li>\n</ul>",
"type": {
"id": "8669898",
"key": "GEBUEHREN",
"name": "Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Teilen Sie der Luftfahrtbehörde mit, wann Sie mit der Errichtung eines genehmigten Luftfahrthindernisses beginnen. Dazu zeigen Sie der Luftfahrtbehörde Ihre Kontaktdaten, die Genehmigung sowie den Standort und den Errichtungsbeginn des Luftfahrthindernisses an.</p>\n\n<p>Die Anzeige müssen Sie bei der Luftfahrtbehörde einreichen, bevor Sie mit der Errichtung beginnen. Die Luftfahrtbehörde prüft dann Ihre Angaben.</p>\n\n<p>Sollten Sie noch keine Genehmigung für Ihr Vorhaben haben, müssen Sie diese vorher bei der zuständigen Behörde beantragen.</p>\n\n<p>Wenn Sie mit der Errichtung fertig sind, teilen Sie der Luftfahrtbehörde die tatsächlichen Vermessungsdaten des Hindernisses mit. Ihre Angaben werden von der Luftfahrtbehörde geprüft und an eine Flugsicherungsorganisation übermittelt. Die Flugsicherungsorganisation veröffentlicht die Daten zur Sicherheit des Flugverkehrs.</p>",
"type": {
"id": "9574821",
"key": "VERFAHRENSABLAUF",
"name": "Verfahrensablauf"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Sollten Sie die Anzeige des Baubeginns nicht unverzüglich bei der Luftfahrtbehörde einreichen, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie eingeleitet werden.</p>",
"type": {
"id": "8669902",
"key": "WASWISSEN",
"name": "Hinweise (Besonderheiten)",
"description": "Hinweise, Links, angekündigte, aber noch nicht gültige Veränderungen etc."
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Es ist kein Rechtsbehelf möglich.</p>",
"type": {
"id": "9519498",
"key": "RECHTSBEHELF",
"name": "Rechtsbehelf"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern</p>",
"type": {
"id": "9574822",
"key": "FREIGABE",
"name": "Fachlich freigegeben durch"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "",
"type": {
"id": "8669901",
"key": "FORMULARE",
"name": "Formulare",
"description": "Liste vorhandener zugehöriger Downloads"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Wirtschaft,%20Arbeit%20und%20Gesundheit/Dateien/Downloads/07-1_MerkblattLuftfahrthindernisse.pdf",
"name": "Merkblatt Luftfahrthindernisse"
},
{
"url": "https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Wirtschaft,%20Arbeit%20und%20Gesundheit/Dateien/Downloads/07-3_VordruckMVBaubeginnanzeigeVer%C3%B6ffentlichung-2021.pdf",
"name": "Anzeige des Baubeginns eines Hindernisses zur Veröffentlichung"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "",
"type": {
"id": "105568701",
"key": "WEITEREINFO",
"name": "Weiterführende Informationen"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Infrastruktur/Luftverkehr/",
"name": "Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "28.04.2023",
"type": {
"id": "105552001",
"key": "FREIGABEDATUM",
"name": "Fachlich freigegeben am"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Luftfahrtbehörde</p><p>Zuständige Landesluftfahrtbehörde</p>",
"type": {
"id": "8669896",
"key": "ZUSTSTELLE",
"name": "Zuständige Stelle"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
}
],
"charges": [],
"periods": [],
"online_services": [
{
"id": "145132105",
"link": "https://mv.digitalebaugenehmigung.de/luftfahrt/de/neuen-antrag-erstellen-bgo.html",
"name": "Digitale Baugenehmigung Onlinedienst",
"image": null,
"gdprText": "<p>Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.</p>",
"linkTitle": "Digitale Baugenehmigung Onlinedienst",
"trustLevel": "BASISREGISTRIERUNG",
"supportedLanguages": [
"de"
],
"identificationTypes": []
}
],
"categories": [
{
"id": "139873027",
"name": "Luftverkehr",
"parentId": "105595917"
},
{
"id": "140572146",
"name": "5. Anzeigepflichten im Rahmen der Bauüberwachung",
"parentId": "9574895"
}
],
"source_last_updated": "2026-02-06T13:16:25.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"documents": [],
"service_periods": [],
"organisational_units": [
{
"id": "107164784",
"name": "Referat V 630 - Luftverkehr und Luftsicherheit",
"parent_id": "107150037",
"short_description": null,
"description": null,
"addresses": [
{
"area": {
"id": "4378",
"name": "Schwerin, Landeshauptstadt"
},
"type": {
"id": "183672",
"key": "POSTADRESSE",
"name": "Adresse"
},
"street": "Johannes-Stelling-Str.",
"zipcode": "19053",
"houseNumber": "14",
"parkingLots": [],
"transportationStops": []
}
],
"communications": [],
"opening_hours": null,
"synonyms": [],
"position": null,
"source_last_updated": "2026-07-21T08:55:03.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-14T08:07:17.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
"images": [],
"pivot": {
"service_id": "123147885",
"organisational_unit_id": "107164784",
"areas": "[{\"id\": \"3512\", \"name\": \"Mecklenburg-Vorpommern\"}]"
}
}
],
"forms": []
}