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Luftfahrthindernisse: Beginn der Errichtung anzeigen

Leistung 123147885 · Typ LOV · zuletzt geändert 06.02.2026

LeiKa-Schlüssel
99080082261000
Synonyme
Baubeginnsanzeige
Kategorien
Luftverkehr 5. Anzeigepflichten im Rahmen der Bauüberwachung

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Referat V 630 - Luftverkehr und Luftsicherheit Mecklenburg-Vorpommern

Onlinedienste (1)

Inhalt (Textblöcke, 14)

Teaser

Melden Sie der Luftfahrtbehörde den Beginn der Errichtung eines Hindernisses für die Luftfahrt wie zum Beispiel eines Krans oder Baugerätes, nachdem Sie eine Genehmigung für dieses Vorhaben erhalten haben.

Volltext

Sie müssen der Luftfahrtbehörde mitteilen, wann Sie mit der Errichtung eines genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernisses wie zum Beispiel Anlagen oder Baugeräte beginnen werden.

Dazu müssen Sie eine Genehmigung für das Luftfahrthindernis von der zuständigen Behörde haben. Wenn Sie das Datum des Baubeginns wissen, müssen Sie es der Luftfahrtbehörde unverzüglich mitteilen.

Nach Abschluss des Baus reichen Sie die Vermessungsdaten unverzüglich an die Luftfahrtbehörde weiter. Die Luftfahrtbehörde übermittelt die Daten an eine Flugsicherungsorganisation. Die Flugsicherungsorganisation veröffentlicht die Vermessungsdaten des Luftfahrthindernisses für den Flugverkehr.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls die Genehmigung des Vorhabens durch die zuständige Behörde

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Genehmigung für Ihr Vorhaben erhalten.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

Teilen Sie der Luftfahrtbehörde mit, wann Sie mit der Errichtung eines genehmigten Luftfahrthindernisses beginnen. Dazu zeigen Sie der Luftfahrtbehörde Ihre Kontaktdaten, die Genehmigung sowie den Standort und den Errichtungsbeginn des Luftfahrthindernisses an.

Die Anzeige müssen Sie bei der Luftfahrtbehörde einreichen, bevor Sie mit der Errichtung beginnen. Die Luftfahrtbehörde prüft dann Ihre Angaben.

Sollten Sie noch keine Genehmigung für Ihr Vorhaben haben, müssen Sie diese vorher bei der zuständigen Behörde beantragen.

Wenn Sie mit der Errichtung fertig sind, teilen Sie der Luftfahrtbehörde die tatsächlichen Vermessungsdaten des Hindernisses mit. Ihre Angaben werden von der Luftfahrtbehörde geprüft und an eine Flugsicherungsorganisation übermittelt. Die Flugsicherungsorganisation veröffentlicht die Daten zur Sicherheit des Flugverkehrs.

Hinweise (Besonderheiten)

Sollten Sie die Anzeige des Baubeginns nicht unverzüglich bei der Luftfahrtbehörde einreichen, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie eingeleitet werden.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf möglich.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Formulare

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben am

28.04.2023

Zuständige Stelle

Luftfahrtbehörde

Zuständige Landesluftfahrtbehörde

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