Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für städtebaulich bedeutsame Einzelvorhaben erhalten, wenn sie das Einzelvorhaben nicht aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren kann und keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.
Städtebauförderung Zuwendung für städtebaulich bedeutsames Einzelvorhaben beantragen
Leistung 123760007 · Typ LOV · zuletzt geändert 13.01.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Referat II 210 - Stadtentwicklung und Städtebauförderung | Mecklenburg-Vorpommern |
Dokumente (4)
| Bezeichnung | Art | Bemerkung |
|---|---|---|
| Kurzbeschreibung des Vorhabens | – | – |
| Fotodokumentation | – | – |
| Lageplan | – | – |
| Stellungnahme der Aufsicht | – | – |
Inhalt (Textblöcke, 13)
Teaser
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für städtebaulich bedeutsame Einzelvorhaben.
Die Zuwendungen sind dazu bestimmt, gestalterische, soziale, funktionale und städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern und so gleichzeitig die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern.
Diese Zuwendungen können gewährt werden, wenn und soweit die Gemeinde nicht in der Lage ist, die Einzelvorhaben aus eigenen Haushaltsmitteln zu finanzieren und sie auch keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Beschreibung des Vorhabens
- Dokumentation des Bestandes durch Fotos
- Lageplan
- Stellungnahme der Rechtsaufsicht/Kommunalaufsicht
Voraussetzungen
- Das Einzelvorhaben Ihrer Gemeinde muss städtebaulich bedeutsam sein.
- Ihr Vorhaben muss sich in das städtebauliches Gesamtkonzept einfügen.
- Sie müssen mit Ihrem Vorhaben städtebauliche oder strukturpolitische Ziele verfolgen.
- Es müssen ausreichende Finanzmittel des Landes verfügbar sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
0,5 Prozent der an die Gemeinde bewilligten Zuwendungen des Landes
Verfahrensablauf
Gemeinden können beim Land Zuwendungen zu städtebaulich bedeutsamen Einzelvorhaben beantragen. Sie müssen dazu einen Antrag im Ministerium einreichen.
Nach Einreichung der Zuwendungsanträge prüft das Ministerium das Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen sowie die Verfügbarkeit von Mitteln. Sind die Voraussetzungen alle erfüllt und liegen ausreichend Mittel vor, erhält die Gemeinde einen vorläufigen Bewilligungsbescheid vom Landesförderinstitut.
Mit diesem kann sie die Mittel beim Landesförderinstitut abrufen, nachdem sie die einzelnen Maßnahmen des Vorhabens beendet hat.
Weitere Informationen zur Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung erhalten Sie unter den entsprechenden Leistungen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Fristen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
- Der Bewilligungszeitraum richtet sich nach dem im Antrag genannten zeitlichen Umfang der Maßnahme
- Zuwendungsfähige Ausgaben sind Ausgaben der Gemeinde, Ausgaben Dritter, soweit eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde zur Entschädigung besteht, Ausgaben Dritter, soweit sie nach dieser Vorschrift von der Gemeinde übernommen werden dürfen.
- Die Ausgaben gliedern sich in folgende Ausgabenarten: Vorbereitende Untersuchungen, Vorbereitung (Städtebauliche Planung), Erwerb von Grundstücken, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, sonstige Maßnahmen, sowie Vergütungen für Träger und sonstige geeignete Beauftragte.
- Bei der Vergabe von Aufträgen durch die Gemeinde ist die Anwendung der aktuellen Vergabevorschriften vorgeschrieben.
- Für Baumaßnahmen privater Bauherren sind bei der Vergabe von Aufträgen mindestens drei vergleichbare Preisangebote einzuholen. Es wird empfohlen, insbesondere bei umfangreichen Baumaßnahmen, die Vorschriften der VOB anzuwenden.
- Erschließungs- und Baumaßnahmen unterliegen bei Zuwendungen von mehr als 2 Millionen Euro vor Baubeginn und nach ihrer Fertigstellung einer baufachlichen Prüfung in entsprechender Anwendung der Baufachlichen Ergänzungsbe- stimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Absatz 1 LHO
- Das Land bietet den geförderten Städten und Gemeinden auch eine fachliche Beratung an, um abgewogene kommunale Entscheidungen über eine wirksame Beseitigung der städtebaulichen Probleme zu erleichtern.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Für Anträge: Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
Im Rahmen der Bewilligungsbescheide, Auszahlungen und Abrechnungen: Landesförderinstitut
Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
"id": "123760007",
"name": "Städtebauförderung Zuwendung für städtebaulich bedeutsames Einzelvorhaben beantragen",
"teaser": "<p><span><span><span>Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für städtebaulich bedeutsame Einzelvorhaben erhalten, wenn sie das Einzelvorhaben nicht aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren kann und keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.</span></span></span></p>",
"type": "LOV",
"leika_keys": [
"99148195017000"
],
"synonyms": [
"Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung",
"städtebauliche Entwicklung",
"Sanierung",
"Städtebau",
"Bund-Länder Städtebauförderung",
"Lebendige Zentren",
"Sozialer Zusammenhalt",
"Förderung",
"Regionalentwicklung"
],
"text_blocks": [
{
"text": "<p><span><span><span>Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für städtebaulich bedeutsame Einzelvorhaben erhalten, wenn sie das Einzelvorhaben nicht aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren kann und keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.</span></span></span></p>",
"type": {
"id": "109015401",
"key": "TEASER",
"name": "Teaser"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span><span>Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für städtebaulich bedeutsame Einzelvorhaben.</span></span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span><span>Die Zuwendungen sind dazu bestimmt, gestalterische, soziale, funktionale und städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern und so gleichzeitig die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern.</span></span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span><span>Diese Zuwendungen können gewährt werden, wenn und soweit die Gemeinde nicht in der Lage ist, die Einzelvorhaben aus eigenen Haushaltsmitteln zu finanzieren und sie auch keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.</span></span></span></span></p>",
"type": {
"id": "8669895",
"key": "LLGBESCHREIBUNG",
"name": "Volltext",
"description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"type": {
"id": "8669900",
"key": "RECHTSGRUNDLAGE",
"name": "Handlungsgrundlage(n)"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-HOMVpP44",
"name": "§ 44 Landeshaushaltsordnung M-V"
},
{
"url": "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/VVMV-VVMV000009654",
"name": "Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR)"
},
{
"url": "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-St%C3%A4dtBauF%C3%B6KostVMV2005rahmen",
"name": "Städtebauförderungskostenverordnung"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "<ul>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span><span>Ausgefüllter Antrag</span></span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span><span>Beschreibung des Vorhabens</span></span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span><span>Dokumentation des Bestandes durch Fotos</span></span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span><span>Lageplan</span></span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span><span>Stellungnahme der Rechtsaufsicht/Kommunalaufsicht</span></span></span></span></span></li>\n</ul>",
"type": {
"id": "8669897",
"key": "WASMITBRINGEN",
"name": "Erforderliche Unterlagen",
"description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span><span><span><span>- Das Einzelvorhaben Ihrer Gemeinde muss städtebaulich bedeutsam sein.</span></span></span></span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span><span><span><span>- Ihr Vorhaben muss sich in das städtebauliches Gesamtkonzept einfügen.</span></span></span></span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span><span><span><span>- Sie müssen mit Ihrem Vorhaben städtebauliche oder strukturpolitische Ziele verfolgen.</span></span></span></span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span><span><span><span>- Es müssen ausreichende Finanzmittel des Landes verfügbar sein.</span></span></span></span></span></span></p>",
"type": {
"id": "9574820",
"key": "VORAUSSETZUNG",
"name": "Voraussetzungen"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"text-align:justify;\"><span><span><span>0,5 Prozent der an die Gemeinde bewilligten Zuwendungen des Landes</span></span></span></p>",
"type": {
"id": "8669898",
"key": "GEBUEHREN",
"name": "Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Gemeinden können beim Land Zuwendungen zu städtebaulich bedeutsamen Einzelvorhaben beantragen. Sie müssen dazu einen Antrag im Ministerium einreichen.</span></span></span></p>\n\n<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Nach Einreichung der Zuwendungsanträge prüft das Ministerium das Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen sowie die Verfügbarkeit von Mitteln. Sind die Voraussetzungen alle erfüllt und liegen ausreichend Mittel vor, erhält die Gemeinde einen vorläufigen Bewilligungsbescheid vom Landesförderinstitut. </span></span></span></p>\n\n<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Mit diesem kann sie die Mittel beim Landesförderinstitut abrufen, nachdem sie die einzelnen Maßnahmen des Vorhabens beendet hat. </span></span></span></p>\n\n<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Weitere Informationen zur Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung erhalten Sie unter den entsprechenden Leistungen.</span></span></span></p>",
"type": {
"id": "9574821",
"key": "VERFAHRENSABLAUF",
"name": "Verfahrensablauf"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.</span></span></span></p>",
"type": {
"id": "105552000",
"key": "BEARBEITUNGSDAUER",
"name": "Bearbeitungsdauer"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>keine</p>",
"type": {
"id": "8669899",
"key": "FRISTEN",
"name": "Fristen",
"description": "z.B. Vorlauffristen, Stichtermine, anschließende Dauer"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Der Bewilligungszeitraum richtet sich nach dem im Antrag genannten zeitlichen Umfang der Maßnahme</span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Zuwendungsfähige Ausgaben sind Ausgaben der Gemeinde, Ausgaben Dritter, soweit eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde zur Entschädigung besteht, Ausgaben Dritter, soweit sie nach dieser Vorschrift von der Gemeinde übernommen werden dürfen.</span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Die Ausgaben gliedern sich in folgende Ausgabenarten: Vorbereitende Untersuchungen, Vorbereitung (Städtebauliche Planung), Erwerb von Grundstücken, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, sonstige Maßnahmen, sowie Vergütungen für Träger und sonstige geeignete Beauftragte.</span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Bei der Vergabe von Aufträgen durch die Gemeinde ist die Anwendung der aktuellen Vergabevorschriften vorgeschrieben. </span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Für Baumaßnahmen privater Bauherren sind bei der Vergabe von Aufträgen mindestens drei vergleichbare Preisangebote einzuholen. Es wird empfohlen, insbesondere bei umfangreichen Baumaßnahmen, die Vorschriften der VOB anzuwenden. </span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Erschließungs- und Baumaßnahmen unterliegen bei Zuwendungen von mehr als 2 Millionen Euro vor Baubeginn und nach ihrer Fertigstellung einer baufachlichen Prüfung in entsprechender Anwendung der Baufachlichen Ergänzungsbe- stimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Absatz 1 LHO</span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Das Land bietet den geförderten Städten und Gemeinden auch eine fachliche Beratung an, um abgewogene kommunale Entscheidungen über eine wirksame Beseitigung der städtebaulichen Probleme zu erleichtern.</span></span></span></li>\n</ul>",
"type": {
"id": "8669902",
"key": "WASWISSEN",
"name": "Hinweise (Besonderheiten)",
"description": "Hinweise, Links, angekündigte, aber noch nicht gültige Veränderungen etc."
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Widerspruch</p>",
"type": {
"id": "9519498",
"key": "RECHTSBEHELF",
"name": "Rechtsbehelf"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "26.07.2022",
"type": {
"id": "105552001",
"key": "FREIGABEDATUM",
"name": "Fachlich freigegeben am"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Für Anträge: Innen</span></span></span><span><span><span>ministerium Mecklenburg-Vorpommern</span></span></span></p>\n\n<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Im Rahmen der Bewilligungsbescheide, Auszahlungen und Abrechnungen: Landesförderinstitut</span></span></span></p>",
"type": {
"id": "8669896",
"key": "ZUSTSTELLE",
"name": "Zuständige Stelle"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
}
],
"charges": [],
"periods": [],
"online_services": [],
"categories": [
{
"id": "135952362",
"name": "Städtebauförderung / Stadtentwicklung",
"parentId": "110489561"
}
],
"source_last_updated": "2026-01-13T17:10:29.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"documents": [
{
"name": "Kurzbeschreibung des Vorhabens",
"direction": "E"
},
{
"name": "Fotodokumentation",
"direction": "E"
},
{
"name": "Lageplan",
"direction": "E"
},
{
"name": "Stellungnahme der Aufsicht",
"direction": "E"
}
],
"service_periods": [],
"organisational_units": [
{
"id": "107175446",
"name": "Referat II 210 - Stadtentwicklung und Städtebauförderung",
"parent_id": "107175433",
"short_description": null,
"description": null,
"addresses": [
{
"area": {
"id": "4378",
"name": "Schwerin, Landeshauptstadt"
},
"type": {
"id": "183672",
"key": "POSTADRESSE",
"name": "Adresse"
},
"street": "Alexandrinenstr.",
"zipcode": "19055",
"houseNumber": "1",
"parkingLots": [],
"transportationStops": []
}
],
"communications": [],
"opening_hours": null,
"synonyms": [],
"position": null,
"source_last_updated": "2026-06-17T02:58:48.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-14T08:07:17.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
"images": [],
"pivot": {
"service_id": "123760007",
"organisational_unit_id": "107175446",
"areas": "[{\"id\": \"3512\", \"name\": \"Mecklenburg-Vorpommern\"}]"
}
}
],
"forms": []
}