Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.
Reisepass: Ersatz bei Verlust im Ausland beantragen
Leistung 123941561 · Typ LOVZ · zuletzt geändert 26.01.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Auslandsvertretungen des Bundes – Botschaft / Generalkonsulat / Konsulat | Mecklenburg-Vorpommern |
Inhalt (Textblöcke, 14)
Teaser
Volltext
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)
Tipp: Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert.
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen.
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden.
Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht.
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder können nur noch in Ausnahmefällen verarbeitet werden.
Voraussetzungen
Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- für einen Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: EUR 8,00
- für einen Reisepass mit 32 / 48 Seiten:
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 81,00 /103,00
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 58,50 / 80,50
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
- für einen vorläufigen Reisepass: EUR 39,00
- für einen Kinderreisepass: EUR 26,00
Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Achtung! Die Gebühren werden von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen.
Verfahrensablauf
Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).
Bearbeitungsdauer
Ausstellung
- Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden
- vorläufiger Reisepass: mehrere Tage
Hinweise: Um Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
Fristen
Gültigkeit
- Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
- vorläufiger Reisepass: bis zu ein Jahr
Zuständige Stelle
Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.
Ansprechpunkt
Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.
Hinweise (Besonderheiten)
Um Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes der zuständigen Auslandsvertretung die Ermächtigung erteilen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
"id": "123941561",
"name": "Reisepass: Ersatz bei Verlust im Ausland beantragen",
"teaser": "<p><span><span><span>Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.</span></span></span></p>\n",
"type": "LOVZ",
"leika_keys": [
"99085001036003"
],
"synonyms": [
"Ausland",
"Diebstahl",
"Einreise",
"Reisepass",
"verloren",
"Verlust",
"Verloren",
"vorläufiger Reisepass"
],
"text_blocks": [
{
"text": "<p><span><span><span>Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.</span></span></span></p>\n",
"type": {
"id": "109015401",
"key": "TEASER",
"name": "Teaser"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span>Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen.</span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span>Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass ausgestellt werden.</span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span><strong><span>Hinweis:</span></strong> Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.</span></span></span></p>\n",
"type": {
"id": "8669895",
"key": "LLGBESCHREIBUNG",
"name": "Volltext",
"description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"type": {
"id": "8669900",
"key": "RECHTSGRUNDLAGE",
"name": "Handlungsgrundlage(n)"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__7.html",
"name": "§ 7 Passverordnung (PassV)"
},
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__9.html",
"name": "§ 9 Passverordnung (PassV)"
},
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__10.html",
"name": "§ 10 Passverordnung (PassV)"
},
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html",
"name": "§ 15 Passverordnung (PassV)"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "<ul>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span>Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span>zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span>Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)</span></span></span></span></li>\n</ul>\n\n<p style=\"\"><span><span><span><strong><span>Tipp:</span></strong> Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.</span></span></span></p>\n<p>Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. <br>\nDas Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. <br>\nAlternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden. <br>\nInformieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht. <br>\nMitgebrachte ausgedruckte Passbilder können nur noch in Ausnahmefällen verarbeitet werden.</p>",
"type": {
"id": "8669897",
"key": "WASMITBRINGEN",
"name": "Erforderliche Unterlagen",
"description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.</p>\n",
"type": {
"id": "9574820",
"key": "VORAUSSETZUNG",
"name": "Voraussetzungen"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<ul>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span>für einen Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: EUR 8,00</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span>für einen Reisepass mit 32 / 48 Seiten: </span></span></span></span>\n\t<ul style=\"list-style-type:circle;\">\n\t\t<li style=\"\"><span><span><span><span>Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 81,00 /103,00</span></span></span></span></li>\n\t\t<li style=\"\"><span><span><span><span>Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR  58,50 / 80,50</span></span></span></span></li>\n\t</ul>\n\t</li>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span>für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span>für einen vorläufigen Reisepass: EUR 39,00</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span>für einen Kinderreisepass: EUR 26,00</span></span></span></span></li>\n</ul>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span>Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.</span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span><strong><span>Achtung!</span></strong> Die Gebühren werden von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen.</span></span></span></p>\n",
"type": {
"id": "8669898",
"key": "GEBUEHREN",
"name": "Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span>Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).</span></span></span></p>\n",
"type": {
"id": "9574821",
"key": "VERFAHRENSABLAUF",
"name": "Verfahrensablauf"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span>Ausstellung</span></span></span></p>\n\n<ul>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span>Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span>vorläufiger Reisepass: mehrere Tage</span></span></span></span></li>\n</ul>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span><strong><span>Hinweise:</span></strong> Um Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.</span></span></span></p>\n",
"type": {
"id": "105552000",
"key": "BEARBEITUNGSDAUER",
"name": "Bearbeitungsdauer"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span>Gültigkeit</span></span></span></p>\n\n<ul>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span>Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"\"><span><span><span><span>vorläufiger Reisepass: bis zu ein Jahr</span></span></span></span></li>\n</ul>\n",
"type": {
"id": "8669899",
"key": "FRISTEN",
"name": "Fristen",
"description": "z.B. Vorlauffristen, Stichtermine, anschließende Dauer"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.</p>",
"type": {
"id": "8669896",
"key": "ZUSTSTELLE",
"name": "Zuständige Stelle"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.</p>",
"type": {
"id": "105568700",
"key": "WENWENDEN",
"name": "Ansprechpunkt"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen",
"name": "Auslandsvertretungen - auswärtiges Amt"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Um Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes der zuständigen Auslandsvertretung die Ermächtigung erteilen.  </p>",
"type": {
"id": "8669902",
"key": "WASWISSEN",
"name": "Hinweise (Besonderheiten)",
"description": "Hinweise, Links, angekündigte, aber noch nicht gültige Veränderungen etc."
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern </p>",
"type": {
"id": "9574822",
"key": "FREIGABE",
"name": "Fachlich freigegeben durch"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "08.07.2022",
"type": {
"id": "105552001",
"key": "FREIGABEDATUM",
"name": "Fachlich freigegeben am"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
}
],
"charges": [],
"periods": [],
"online_services": [],
"categories": [
{
"id": "9577665",
"name": "Reisepass",
"parentId": "9577578"
}
],
"source_last_updated": "2026-01-26T18:41:24.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"documents": [],
"service_periods": [],
"organisational_units": [
{
"id": "127073340",
"name": "Auslandsvertretungen des Bundes – Botschaft / Generalkonsulat / Konsulat",
"parent_id": "127073309",
"short_description": null,
"description": null,
"addresses": [],
"communications": [
{
"type": {
"id": "183674",
"key": "WWW",
"name": "WWW"
},
"title": "Übersicht über Auslandsvertretungen des Bundes beim Auswärtigen Amt",
"value": "https://www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/auslandsvertretungen-node/auslandsvertretungen/216424"
},
{
"type": {
"id": "183674",
"key": "WWW",
"name": "WWW"
},
"title": "Konsulatfinder – Suche für deutsche Vertretungen im Ausland",
"value": "https://konsulatfinder.diplo.de"
}
],
"opening_hours": null,
"synonyms": [],
"position": null,
"source_last_updated": "2024-07-09T16:43:58.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
"images": [],
"pivot": {
"service_id": "123941561",
"organisational_unit_id": "127073340",
"areas": "[{\"id\": \"3512\", \"name\": \"Mecklenburg-Vorpommern\"}]"
}
}
],
"forms": []
}