Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Bis zur Erteilung der Genehmigung kann die Behörde zulassen, dass Sie das Abwasser schon vorher einleiten dürfen.
Abwasser: Genehmigung für das Einleiten in öffentliche Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
Leistung 125304553 · Typ LOV · zuletzt geändert 04.03.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Dezernat STALUMM 42 - Vollzug Wasserrecht, Bodenschutz, Altlasten | Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Rostock |
Inhalt (Textblöcke, 15)
Teaser
Volltext
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
§ 58 IV i. V. m § 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf vorzeitigen Beginn zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
- gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse am vorzeitigen Beginn begründen
Voraussetzungen
Die Zulassung wird erteilt, wenn
- bereits ein Genehmigungsantrag gestellt wurde,
- mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
- an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht,
- und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Zulassung der Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage – vorzeitiger Beginn bei der für die Genehmigung zuständigen Stelle.
- Diese prüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
- Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach.
- Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
- Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
- Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung.
- Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung.
- Sie können mit der vorzeitigen Einleitung des Abwassers in eine öffentliche Abwasseranlage beginnen.
Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden.
Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- 25 % der Gebühr für die endgültige Entscheidung, jedoch mindestens 60 EUR
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Genehmigungsantrags ab.
Weiterführende Informationen
Fristen
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung beziehungsweise zugelassenem vorzeitigen Beginn erfolgen darf.
Formulare
- Formulare: auf der Internetseite der jeweiligen unteren Wasserbehörde
- ggf. Online-Verfahren möglich: abhängig von der zuständigen unteren Wasserbehörde
- Schriftform erforderlich: ja, soweit keine elektronische Antragstellung erfolgt oder erfolgen kann (§ 113 Absatz 2 Satz 1 LWaG M-V)
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden.
Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.
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