Wenn Ihr Grundstück oder Ihre Baumaßnahme innerhalb einer mit Kampfmittel belasteten Fläche liegt, können Sie eine weiterführende und gründliche kostenpflichtige Prüfung der Kampfmittelbelastung beauftragen.
Kampfmittelbelastung: Überprüfung beantragen
Leistung 129485413 · Typ LOV · zuletzt geändert 10.10.2025
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand und Katastrophenschutz M-V - Dezernat 320 - Munitionsbergungsdienst | Mecklenburg-Vorpommern |
Onlinedienste (1)
Dokumente (3)
| Bezeichnung | Art | Bemerkung |
|---|---|---|
| Nachweis Standorteigentum/ Nutzungsrecht | – | – |
| Nachweis des berechtigten Interesses | – | – |
| Erklärung zur Kostenübernahme | – | – |
Inhalt (Textblöcke, 15)
Teaser
Volltext
Rechtzeitig vor Baubeginn, meist schon in der Planungsphase, haben sich Bauherrinnen und Bauherren um das Ausschließen eines Kampfmittelverdachts zu kümmern. Dieses wird durch die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder bei Bestätigung des Kampfmittelverdachts, nach erfolgter Kampfmittelsondierung vor Ort erreicht.
Bei der weiterführenden Prüfung werden neben der Durchführung einer Luftbilddetailauswertung auch vorhandenen historische Informationen ausgewertet und bewertet. Bei Bedarf werden für die Erstellung eines Kampfmittelräumkonzeptes zusätzlich technische Erkundungsarbeiten vor Ort auf dem Grundstück durchgeführt. Das Räumkonzept ist die Grundlage, um bei Bedarf ein Kampfmittelräumunternehmen zu beauftragen. In diesem Konzept sind neben Besonderheiten auch die Arbeiten aufgeschrieben, die erforderlich sind, um eine Kampfmittelfreiheit zu erreichen.
Im Ergebnis einer weiterführenden Prüfung werden also durch den Munitionsbergungsdienst die Kampfmittelfreiheit bestätigt oder auch eine Unbedenklichkeit bescheinigt.
Eine weiterführende Prüfung sollten Sie beauftragen, wenn Sie auf Ihrem Grundstück bauen möchten und Ihnen im Ergebnis Ihrer Onlineprüfung die „kostenpflichtige Überprüfung der Kampfmittelbelastung“ empfohlen wurde.
Die weiterführende Prüfung ist kostenpflichtig. Aus diesem Grund braucht der Munitionsbergungsdienst als Nachweis zusätzliche Unterlagen. Welches es sind, ist unter dem Punkt „erforderliche Unterlagen“ aufgeführt.
Als Alternative zur weiterführenden Prüfung können Sie sich auch sofort ein Kampfmittelräumunternehmen suchen und dieses mit Sondier- und Kampfmittelräumarbeiten beauftragen. Auch in diesem Fall sind Sie als Bauherr / Grundstückseigentümer verpflichtet den Munitionsbergungsdienst über die geplanten Kampfmittelräumungen zu informieren und ihm das Leistungsangebot des Kampfmittelräumunternehmens zur inhaltlichen Prüfung zuzusenden.
Der Munitionsbergungsdienst hat in allen Fällen die Aufsicht über das Kampfmittelräumunternehmen, kümmert sich um das Abholen und das Beseitigen geborgener Munition und erstellt im Abschluss die Bescheinigung über die Kampfmittelfreiheit.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet bzw. ab dem Tag der Ausstellung drei Jahre gültig.
Die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ist zeitlich nicht eingeschränkt.
Einschränkungen können sich in diesem Fall durch Umfang und Art der beauftragten Leistungen sowie durch die eingesetzten technischen Erkundungsverfahren oder durch neue Informationen zu Kriegseinwirkungen ergeben.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Online-Beantragung:
Folgende Unterlagen sind bei einem vorliegenden Kampfmittelverdacht erforderlich:
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Grundstückseigentümerin/ des Grundstückseigentümers einreichen, ist zusätzlich erforderlich:
- Nachweis berechtigtes Interesse (Vollmacht Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer, Vertragsverhältnisse)
Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:
- Vollmacht Gebührenempfängerin oder Gebührenempfänger
Beantragung per E-Mail oder Post:
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung der Überprüfung auf Kampfmittelbelastung per E-Mail oder Post erforderlich:
- ausgefüllter Antrag für die erweiterte Überprüfung auf Kampfmittel
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
- Kartenmaterial, Übersichtspläne oder Vektordaten (per E-Mail auch als pdf Datei möglich)
- Optional:
- Kampfmittelbelastung (KMBA) – Ergebnis der schriftlichen Auskunft zur Kampfmittelbelastung
- Ergebnis der Onlineprüfung
Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Grundstückseigentümerin/ des Grundstückseigentümers einreichen, ist zusätzlich erforderlich:
- Nachweis berechtigtes Interesse (Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer, Vertragsverhältnisse)
Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:
- Vollmacht Gebührenempfängerin oder Gebührenempfänger
Voraussetzungen
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen
- Beispiele der Personengruppen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen: Bauherrin und Bauherr, Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer, bauausführende Firma
- Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Verwaltungsgebühren nach tatsächlichem Zeitaufwand
Verfahrensablauf
Sie können die weiterführende Prüfung über das Antragsformular online sowie per E-Mail oder Post bei dem Munitionsbergungsdienst M-V beantragen.
Fügen Sie die erforderlichen Anlagen hinzu. Wenn bei Ihnen bereits Luftbildauswertungen, historisch-genetische Rekonstruktionen oder sonstige Recherchen zu Kampfmittelbelastungen der beantragten Grundstücksfläche vorliegen, reichen Sie diese Unterlagen ebenfalls ein.
Der Munitionsbergungsdienst M-V prüft auf Ihrer beantragten Grundstücksfläche eine Kampfmittelbelastung durch historische und gegebenenfalls technische Erkundungen vor Ort. Sie erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder die Bescheinigung über die Kampfmittelfreiheit.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer für die Bearbeitung ihres Anliegens variiert sehr stark. Derzeit dauert es zwischen 4 und 12 Monaten, bis Ihnen das Ergebnis einer weiterführenden Prüfung vorliegen kann.
Bitte beachten Sie, dass auch die Kampfmittelräumung vor Ort seine Zeit dauert. Gehen Sie ebenfalls davon aus, dass Sie in den wenigsten Fällen ein Kampfmittelräumunternehmen finden werden, welches sofort mit den Arbeiten beginnen kann.
Fristen
Die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ist zeitlich nicht eingeschränkt. Einschränkungen können sich in diesem Fall durch Umfang und Art der beauftragten Leistungen sowie durch die eingesetzten technischen Erkundungsverfahren oder durch neue Informationen zu Kriegseinwirkungen ergeben.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgen Arbeiten in Tiefenlagen von bereits bestehenden Medienträgern oder innerhalb vorhandener Trassen (z.B. Straßen, Wege, Plätze), die nach 1945 entstanden sind oder nach 1945 grundhaft ausgebaut und saniert wurden, geht der Munitionsbergungsdienst davon aus, dass bei den hier durchzuführenden Tätigkeiten nicht auf Kampfmittel getroffen wird. Sie müssen in diesen Fällen aus Sicht des Munitionsbergungsdienstes keine Auskunfts- und Handlungsbedarfe einholen.
Rechtsbehelf
- Kein Rechtsbehelf
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Munitionsbergungsdienst des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V)
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"gdprText": "<p>Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten <a href=\"https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/\" target=\"_blank\">Datenschutzerklärung</a> die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.</p>\n\n<p>Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:</p>\n\n<ol>\n\t<li>die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,</li>\n\t<li>die Datenschutzerklärung sowie</li>\n\t<li>ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.</li>\n</ol>\n\n<p>Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.</p>\n\n<p>Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten <a href=\"https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/\" target=\"_blank\">Datenschutzerklärung</a>.</p>\n\n<p>Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (<a href=\"https://www.datenschutz-mv.de/kontakt\" target=\"_blank\">Kontakt</a>).</p>",
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