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Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt beantragen

Leistung 130758583 · Typ LOV · zuletzt geändert 06.02.2026

LeiKa-Schlüssel
99018021001000
Synonyme
Zahnmedizin Zahnarzt Zahnärztin Zahnheilkunde
Kategorien
Akademische Heilberufe / Approbationsberufe

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland Mecklenburg-Vorpommern

Onlinedienste (1)

Dokumente (9)

BezeichnungArtBemerkung
Lebenslauf (tabellarisch)
Geburtsurkunde
Nachweis der Staatsangehörigkeit
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Aktuelle ärztliche Bescheinigung
Zeugnisse Zeugnis über die bestandene zahnärztliche Prüfung oder ein sonstiger Nachweis über eine abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung (beglaubigte Kopie)
Diplomurkunde
Promotionsurkunde
Übersetzung fremdsprachiger Urkunden

Inhalt (Textblöcke, 13)

Teaser

Wenn Sie in Deutschland den zahnärztlichen Beruf ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

Volltext

Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Zahnarzt sind Sie berechtigt, den Zahnarztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde der ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Amtliches Führungszeugnis (Belegart O)
  • Das Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung im Original oder in beglaubigter Kopie.
  • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

Voraussetzungen

Die Approbation als Zahnarzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:

  • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben.
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen binnen eines Monat den Antragseingang und den Empfang der Unterlagen und Bescheinigungen und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen und Bescheinigungen fehlen.
  • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Approbationsvoraussetzungen.
  • Nach positivem Abschluss wird Ihnen eine Approbationsurkunde gegen Empfangsbekenntnis oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde entscheidet über den Antrag spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen.

Fristen

Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern
 

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