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Immobiliardarlehensvermittler: zur Sachkundeprüfung anmelden

Leistung 133662009 · Typ LOV · zuletzt geändert 15.01.2026

LeiKa-Schlüssel
99050123001000
Synonyme
keine
Kategorien
andere Gewerbe

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Industrie- und Handelskammer zu Rostock Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Rostock Vorpommern-Rügen

Onlinedienste (1)

Dokumente (2)

BezeichnungArtBemerkung
sonstige Unterlagen Hinweis: entsprechende Nachweise sind einzureichen * eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1, § 34e Absatz 1, § 34f Absatz 1 oder § 34h Absatz 1 der Gewerbeordnung oder * einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34d oder * einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34f oder * einen Sachkundenachweis nach § 34h
Sonstige Nachweise Hinweis: ein entsprechender Nachweis für den bestandenen schriftlichen Prüfungsteil ist einzureichen

Inhalt (Textblöcke, 15)

Teaser

Um Immobiliardarlehen an Verbraucher vermitteln zu dürfen, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der IHK.

Volltext

Um Ihr Gewerbe als Immobiliardarlehensvermittler beantragen zu können, müssen Sie Ihre Sachkunde nachweisen. Hierfür können Sie eine Sachkundeprüfung ablegen.
Wenn Sie die Sachkundeprüfung ablegen möchten, müssen Sie sich zunächst bei einer Industrie- und Handelskammer zu einem bestimmten Prüfungstermin anmelden.
Die Prüfung wird in der Regel an acht bundeseinheitlichen Terminen angeboten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.


Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich zu beachtender Verbraucherrechte und in Bezug auf bestimmte Fachbegriffe.
Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.
Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zu der Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich jedoch intensiv inhaltlich vorbereiten.
Sie können vom praktischen Teil befreit werden, wenn Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Versicherungsvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe abgelegt haben.


Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil der Prüfung jeweils mit „bestanden“ bewertet worden sind.


Nach Bestehen der Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung darüber aus. Wurde die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie darüber einen Bescheid, in dem auf die Wiederholungsmöglichkeit hingewiesen wird.

Erforderliche Unterlagen

- Anmeldeformular bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer
- Ggf. Nachweis, um von der praktischen Prüfung befreit zu werden. Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.
- Bei Wiederholung des praktischen Prüfungsteils ist der Nachweis über das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils erforderlich.

Handlungsgrundlage(n)

Voraussetzungen

- Um sich zu der Prüfung anzumelden, müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.
- Für eine Befreiung vom praktischen Teil der Prüfung müssen Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Versicherungsvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe  abgelegt haben.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die IHK erhebt Gebühren nach dem jeweiligen örtlichen Gebührentarif. Die Gebühren variieren danach, ob nur ein Teil der Prüfung oder die gesamte (sog. Vollprüfung) abgelegt werden muss.

Verfahrensablauf

Für diese Sachkundeprüfung melden Sie sich bei einer Industrie- und Handelskammer Ihrer Wahl entweder mit dem Anmeldeformular oder über das Online-Portal an.
- In der Anmeldung wählen Sie einen Prüfungstermin aus und geben an, ob Sie eine Vollprüfung absolvieren möchten, von dem praktischen Prüfungsteil befreit werden können oder nur die praktische Prüfung als Wiederholungsprüfung ablegen möchten.
- Wenn die Anmeldung vollständig und fristgerecht eingegangen ist und noch freie Plätze vorhanden sind, erhalten Sie von der Industrie- und Handelskammer eine Einladung zu der Prüfung mit weiteren Informationen sowie einen Gebührenbescheid.
- Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, können Sie die praktische Prüfung ablegen.
- Wenn Sie den schriftlichen und den praktischen Prüfungsteil bestanden haben, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung.
- Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie einen Bescheid über das Nichtbestehen, in dem auf die Möglichkeit der Wiederholung hingewiesen wird.

Mit dem Sachkundenachweis können Sie die Erlaubnis für Ihr Gewerbe als Immobiliardarlehensvermittler beantragen.

Bearbeitungsdauer

- Die Bearbeitungsdauer für Ihre Anmeldung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung und der Anmeldefrist der jeweiligen Industrie- und Handelskammer.
- Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen nach Ablegen der Prüfung bekannt gegeben. Die Dauer zwischen der Prüfung und der Ergebnisbekanntgabe ist abhängig von der der jeweiligen Industrie- und Handelskammer.

Fristen

Die Anmeldefrist zur Sachkundeprüfung wird von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer festgelegt.

Formulare

- Formulare: Anmeldeformular
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: teilweise
- persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zu der Prüfung und dem Ablauf erhalten Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer:

Rechtsbehelf

- Widerspruch, soweit durch Landesrecht vorgesehen. Detaillierte Informationen zum Widerspruchsverfahren entnehmen Sie ggf. dem Bescheid.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

IHK Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV

Fachlich freigegeben am

10.04.2024

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer:

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