Wenn Sie die Zweite juristische Staatsprüfung zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholen wollen, müssen Sie eine Zulassung für die Wiederholung beantragen.
Zweite juristische Staatsprüfung: Zulassung zur Notenverbesserung beantragen
Leistung 134294401 · Typ A · zuletzt geändert 30.07.2025
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Abteilung LJPA - Landesjustizprüfungsamt | Mecklenburg-Vorpommern |
Onlinedienste (1)
Dokumente (1)
| Bezeichnung | Art | Bemerkung |
|---|---|---|
| Sonstige Nachweise | – | – |
Gebühren
| Bezeichnung | Typ | Betrag | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Gebühr | FIX | 450,00 € | – |
Inhalt (Textblöcke, 13)
Teaser
Volltext
Wenn Sie die Zweite juristische Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern bei erstmaligem Ablegen bestanden haben, können Sie die Prüfung zur Verbesserung der Gesamtnote einmal wiederholen. Sie können einmalig einen möglichen Wechsel für Ihren Schwerpunktbereich gleichzeitig mit dem Antrag anfragen. Die Prüfung müssen Sie in dem nächsterreichbaren Prüfungstermin vollständig wiederholen. Eine Anrechnung früherer Prüfungsleistungen findet nicht statt.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Sie müssen:
- die Zweite juristische Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern bei erstmaliger Ablegung bestanden haben
- den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Ablegen der mündlichen Prüfung stellen (Ausschlussfrist)
- den Vorschuss nach Aufforderung durch das Landesjustizprüfungsamt fristgerecht einzahlen.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Zulassung zur Wiederholung der Zweiten juristischen Staatsprüfung zum Zwecke der Notenverbesserung sowohl schriftlich als auch elektronisch stellen.
Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, werden die Voraussetzungen (Antrag, Antragsfrist, erstmalige Ablegung) im Landesjustizprüfungsamt geprüft. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, werden Sie nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist zur Zahlung des Vorschusses in Höhe von 450,00 EUR aufgefordert. In der Regel erfolgt die Zahlungsaufforderung erst, wenn die regulären Prüflinge vom Oberlandesgericht vorgestellt wurden. Die Zulassung hängt von einer fristgerechten Zahlung des Vorschusses ab. Anschließend werden Sie zur Wiederholungsprüfung zum Zwecke der Notenverbesserung zugelassen und zur schriftlichen Prüfung geladen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, werden Sie unverzüglich darüber informiert.
Nach Zulassung zum Notenverbesserungsverfahren können Sie jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt auf die Durchführung verzichten. Wenn Sie im Verbesserungsversuch eine höhere Punktzahl in der Gesamtnote erreichen, wird Ihnen hierüber ein Zeugnis ausgestellt. Der erste Prüfungsversuch gilt in diesem Fall als nicht unternommen. Andernfalls bleibt die Note des ersten Prüfungsversuches bestehen.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang des Antrages wird dieser unverzüglich auf die Voraussetzungen (Antrag, Antragsfrist, erstmalige Ablegung) geprüft. Eingangsbestätigungen erfolgen grundsätzlich nicht.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, werden Sie unverzüglich darüber informiert.
Nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist werden Sie zur Zahlung des Vorschusses aufgefordert. In der Regel erfolgt die Zahlungsaufforderung erst, wenn die regulären Prüflinge vom Oberlandesgericht vorgestellt werden beziehungsweise wurden. Anschließend werden alle Prüflinge, die die Voraussetzungen erfüllen und fristgerecht eingezahlt haben, zeitgleich zugelassen und zur schriftlichen Prüfung geladen.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Formlose Antragstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Rechtsbehelf
- Klage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesjustizprüfungsamt
Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
"id": "134294401",
"name": "Zweite juristische Staatsprüfung: Zulassung zur Notenverbesserung beantragen",
"teaser": "<p>Wenn Sie die Zweite juristische Staatsprüfung zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholen wollen, müssen Sie eine Zulassung für die Wiederholung beantragen.</p>",
"type": "A",
"leika_keys": [
"99019057007000"
],
"synonyms": [
"Prüfung",
"Staatsexamen",
"Rechtswissenschaften",
"Abschluss",
"Volljurist",
"Notenverbesserung",
"Zweite juristische Prüfung"
],
"text_blocks": [
{
"text": "<p>Wenn Sie die Zweite juristische Staatsprüfung zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholen wollen, müssen Sie eine Zulassung für die Wiederholung beantragen.</p>",
"type": {
"id": "109015401",
"key": "TEASER",
"name": "Teaser"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"margin-left:0cm;\">Wenn Sie die <span><span><span>Zweite juristische Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern bei erstmaligem Ablegen bestanden haben, können Sie die Prüfung zur Verbesserung der Gesamtnote einmal wiederholen. Sie können einmalig einen möglichen Wechsel für Ihren Schwerpunktbereich gleichzeitig mit dem Antrag anfragen. Die Prüfung müssen Sie in dem nächsterreichbaren Prüfungstermin vollständig wiederholen. </span></span></span><span><span><span>Eine Anrechnung früherer Prüfungsleistungen findet nicht statt.</span></span></span></p>",
"type": {
"id": "8669895",
"key": "LLGBESCHREIBUNG",
"name": "Volltext",
"description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"type": {
"id": "8669900",
"key": "RECHTSGRUNDLAGE",
"name": "Handlungsgrundlage(n)"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-JPrKostVMVV1P1",
"name": "§ 1 Abs. 1 Verordnung über die Erhebung von Kosten in juristischen Staatsprüfungen Mecklenburg-Vorpommern (JurPrüfKostVO M-V)"
},
{
"url": "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-JPrKostVMVV1P1",
"name": "§ 3 Verordnung über die Erhebung von Kosten in juristischen Staatsprüfungen Mecklenburg-Vorpommern (JurPrüfKostVO M-V)"
},
{
"url": "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-JPrKostVMVV1Anlage",
"name": "Nummer 4 Anlage A Verordnung über die Erhebung von Kosten in juristischen Staatsprüfungen Mecklenburg-Vorpommern (JurPrüfKostVO M-V)"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Sie müssen:</p>\n\n<ul>\n\t<li>die Zweite juristische Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern bei erstmaliger Ablegung bestanden haben</li>\n\t<li>den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Ablegen der mündlichen Prüfung stellen (Ausschlussfrist) </li>\n\t<li>den Vorschuss nach Aufforderung durch das Landesjustizprüfungsamt fristgerecht einzahlen.</li>\n</ul>",
"type": {
"id": "9574820",
"key": "VORAUSSETZUNG",
"name": "Voraussetzungen"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Sie können den Antrag auf Zulassung zur Wiederholung der Zweiten juristischen Staatsprüfung zum Zwecke der Notenverbesserung sowohl schriftlich als auch elektronisch stellen.</p>\n\n<p>Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, werden die Voraussetzungen (Antrag, Antragsfrist, erstmalige Ablegung) im Landesjustizprüfungsamt geprüft. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, werden Sie nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist zur Zahlung des Vorschusses in Höhe von 450,00 EUR aufgefordert. In der Regel erfolgt die Zahlungsaufforderung erst, wenn die regulären Prüflinge vom Oberlandesgericht vorgestellt wurden. Die Zulassung hängt von einer fristgerechten Zahlung des Vorschusses ab. Anschließend werden Sie zur Wiederholungsprüfung zum Zwecke der Notenverbesserung zugelassen und zur schriftlichen Prüfung geladen. </p>\n\n<p>Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, werden Sie unverzüglich darüber informiert.</p>\n\n<p>Nach Zulassung zum Notenverbesserungsverfahren können Sie jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt auf die Durchführung verzichten. Wenn Sie im Verbesserungsversuch eine höhere Punktzahl in der Gesamtnote erreichen, wird Ihnen hierüber ein Zeugnis ausgestellt. Der erste Prüfungsversuch gilt in diesem Fall als nicht unternommen. Andernfalls bleibt die Note des ersten Prüfungsversuches bestehen. </p>",
"type": {
"id": "9574821",
"key": "VERFAHRENSABLAUF",
"name": "Verfahrensablauf"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Nach Eingang des Antrages wird dieser unverzüglich auf die Voraussetzungen (Antrag, Antragsfrist, erstmalige Ablegung) geprüft. Eingangsbestätigungen erfolgen grundsätzlich nicht.</p>\n\n<p>Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, werden Sie unverzüglich darüber informiert.</p>\n\n<p>Nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist werden Sie zur Zahlung des Vorschusses aufgefordert. In der Regel erfolgt die Zahlungsaufforderung erst, wenn die regulären Prüflinge vom Oberlandesgericht vorgestellt werden beziehungsweise wurden. Anschließend werden alle Prüflinge, die die Voraussetzungen erfüllen und fristgerecht eingezahlt haben, zeitgleich zugelassen und zur schriftlichen Prüfung geladen. </p>",
"type": {
"id": "105552000",
"key": "BEARBEITUNGSDAUER",
"name": "Bearbeitungsdauer"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<ul>\n\t<li>Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja</li>\n\t<li>Formlose Antragstellung möglich: Nein</li>\n\t<li>Persönliches Erscheinen nötig: Nein<br>\n\t </li>\n</ul>",
"type": {
"id": "8669901",
"key": "FORMULARE",
"name": "Formulare",
"description": "Liste vorhandener zugehöriger Downloads"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1653006",
"name": "Antrag zur Notenverbesserung"
},
{
"url": "https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1653007",
"name": "Hinweise zur Notenverbesserung"
}
],
"specialisations": []
},
{
"type": {
"id": "105568701",
"key": "WEITEREINFO",
"name": "Weiterführende Informationen"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/karriere_justizministerium/Landesjustizpruefungsamt/Zweite-juristische-Staatspruefung/",
"name": "Information des Justizministeriums M-V zur Zweiten juristische Staatsprüfung",
"note": "Link aktualisiert"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>keine</p>",
"type": {
"id": "8669902",
"key": "WASWISSEN",
"name": "Hinweise (Besonderheiten)",
"description": "Hinweise, Links, angekündigte, aber noch nicht gültige Veränderungen etc."
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<ul>\n\t<li>Klage </li>\n</ul>",
"type": {
"id": "9519498",
"key": "RECHTSBEHELF",
"name": "Rechtsbehelf"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern </p>",
"type": {
"id": "9574822",
"key": "FREIGABE",
"name": "Fachlich freigegeben durch"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "08.04.2024",
"type": {
"id": "105552001",
"key": "FREIGABEDATUM",
"name": "Fachlich freigegeben am"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Landesjustizprüfungsamt</p>",
"type": {
"id": "8669896",
"key": "ZUSTSTELLE",
"name": "Zuständige Stelle"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
}
],
"charges": [
{
"name": "Gebühr",
"type": "FIX",
"amount": 450,
"currency": "EUR",
"prepayment": false,
"paymentNumber": ""
}
],
"periods": [
{
"name": "Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden",
"note": "nach Ablegen der mündlichen Prüfung. Maßgebend für die Einhaltung der Antragsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs des Antrages bei der zuständigen Stelle.",
"type": "INTERVALL",
"timeSpan": 0,
"periodUnit": "MONAT",
"timeSpanTo": 2,
"periodUnitTo": "MONAT"
}
],
"online_services": [
{
"id": "138605484",
"link": "https://antraege.mv-serviceportal.de/automation?pre_area=8222&pre_os=138605484&pre_pst=134294401",
"name": "Zweite juristische Staatsprüfung: Zulassung zur Notenverbesserung online beantragen",
"image": null,
"gdprText": "<p>Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten <a href=\"https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/\" target=\"_blank\">Datenschutzerklärung</a> die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.</p>\n\n<p>Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:</p>\n\n<ol>\n\t<li>die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,</li>\n\t<li>die Datenschutzerklärung sowie</li>\n\t<li>ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.</li>\n</ol>\n\n<p>Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.</p>\n\n<p>Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten <a href=\"https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/\" target=\"_blank\">Datenschutzerklärung</a>.</p>\n\n<p>Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (<a href=\"https://www.datenschutz-mv.de/kontakt\" target=\"_blank\">Kontakt</a>).</p>",
"linkTitle": "Zweite juristische Staatsprüfung: Zulassung zur Notenverbesserung online beantragen",
"trustLevel": "BASISREGISTRIERUNG",
"supportedLanguages": [
"de"
],
"identificationTypes": []
}
],
"categories": [
{
"id": "110702744",
"name": "3. Hochschule/Studium",
"parentId": "106331605"
}
],
"source_last_updated": "2025-07-30T13:19:57.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"documents": [
{
"name": "Sonstige Nachweise",
"direction": "E"
}
],
"service_periods": [],
"organisational_units": [
{
"id": "107182483",
"name": "Abteilung LJPA - Landesjustizprüfungsamt",
"parent_id": "107123428",
"short_description": null,
"description": null,
"addresses": [
{
"area": {
"id": "4378",
"name": "Schwerin, Landeshauptstadt"
},
"type": {
"id": "183672",
"key": "POSTADRESSE",
"name": "Adresse"
},
"street": "Puschkinstr.",
"zipcode": "19055",
"houseNumber": "19-21",
"parkingLots": [],
"transportationStops": []
}
],
"communications": [],
"opening_hours": null,
"synonyms": [],
"position": null,
"source_last_updated": "2026-06-16T20:47:49.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
"images": [],
"pivot": {
"service_id": "134294401",
"organisational_unit_id": "107182483",
"areas": "[{\"id\": \"3512\", \"name\": \"Mecklenburg-Vorpommern\"}]"
}
}
],
"forms": []
}