BUS-MV Datenbrowser
‹ Alle Leistungen

Handwerk: zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe anmelden

Leistung 135006916 · Typ LOV · zuletzt geändert 06.02.2026

LeiKa-Schlüssel
99065058007000
Synonyme
Ausbildung Weiterbildung Berufsausbildung Qualifizierung Handwerksordnung Meister Fortbildung Berufsbildung Fortbildungsabschluss Meisterabschluss Weiterqualifizierung BBiG HWO Handwerksprüfung Ausbildungsmaßnahme Berufsbildungsgesetz
Kategorien
Handwerk

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Handwerkskammer Schwerin Teterow, Bergringstadt Güstrow, Barlachstadt Bützow, Stadt Bützow-Land Schwerin, Landeshauptstadt Mecklenburgische Schweiz Nordwestmecklenburg Ludwigslust-Parchim Güstrow-Land Gnoien Laage Krakow am See Laage, Stadt

Gebühren

BezeichnungTypBetragBemerkung
Gebühr VARIABEL Durch die Durchführung der Meisterprüfung entstehen Gebühren sowie eventuell weitere Kosten. Kammerabhängig können diese gegebenenfalls von der zuständigen Kammer getragen werden. Für die Zulassung zum Meisterprüfungsverfahren können je nach zuständiger Kammer ebenfalls Kosten entstehen. Informationen zu den Kosten können Sie bei Ihrer zuständigen Kammer in Erfahrung bringen.

Inhalt (Textblöcke, 10)

Teaser

Wenn Sie in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe eine Meisterprüfung ablegen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.

Volltext

Damit Sie die Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk ablegen können, müssen Sie dafür einen Zulassungsantrag stellen.

Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung bestanden haben.  Oder Sie besitzen eine Gleichwertigkeitsfeststellung bei ausländischen Abschlüssen oder für Abschlüsse aus vergleichbaren Berufsausbildungen.

Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, ob Sie

  • das Handwerk ausüben können
  • selbstständig führen können,
  • Lehrlinge ordnungsgemäß ausbilden können.

Sie können den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung entweder schriftlich oder elektronisch stellen.

Die Meisterprüfung besteht aus 4 Prüfungsteilen. In den Prüfungsteilen werden folgende Kenntnisse geprüft:

  • praktische
  • theoretische fachliche,
  • betriebswirtschaftliche
  • arbeitspädagogische Kenntnisse

Nach bestandener Prüfung dürfen Sie den Meistertitel führen und erhalten ein Zeugnis darüber. Mit Erlangung des Meistertitels dürfen Sie ebenfalls den Titel Bachelor Professional führen.

Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils dürfen Sie diesen bis zu 3-mal wiederholen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, der die Zuständigkeit des Meisterprüfungsausschusses begründet
  • Nachweis über bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung
  • Abhängig von der zuständigen Stelle müssen Sie möglicherweise weitere Unterlagen einreichen

Voraussetzungen

Sie werden zur Meisterprüfung zugelassen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen  erfüllen:

  • Sie müssen die Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben
  • Sie besitzen eine Gleichwertigkeitsfeststellung nach Handwerksordnung Für den 3. Teil der Prüfung entfallen die Voraussetzungen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ablegen möchten, sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle informieren und sich entsprechend auf die Prüfung vorbereiten. Die zuständige Stelle ist in der Regel die zuständige Handwerkskammer.

  • Um zugelassen zu werden, müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
  • Für die Zulassung zur Prüfung stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle. Reichen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen mit Ihrem Antrag ein.
  • Die Meisterprüfung besteht aus 4 Teilen:
    • Teil 1: die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
    • Teil 2: die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk
    • Teil 3: die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
    • Teil 4: die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
  • Die Prüfung wird vom Meisterprüfungsausschuss abgenommen und bewertet. Der Meisterprüfungsausschuss ist die staatliche Prüfungsbehörde am Sitz der zuständigen Handwerkskammer.
  • Nach bestandener Meisterprüfung dürfen Sie den Meistertitel führen und erhalten ein Zeugnis darüber.
  • Wenn Sie einen Prüfungsteil nicht bestehen, können Sie diesen Prüfungsteil bis zu 3-mal  wiederholen.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern 

Fachlich freigegeben am

07.11.2025

Zuständige Stelle

Handwerkskammer

Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
    "id": "135006916",
    "name": "Handwerk: zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe anmelden",
    "teaser": "<p>Wenn Sie in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe eine Meisterprüfung ablegen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.</p>",
    "type": "LOV",
    "leika_keys": [
        "99065058007000"
    ],
    "synonyms": [
        "Ausbildung",
        "Weiterbildung",
        "Berufsausbildung",
        "Qualifizierung",
        "Handwerksordnung",
        "Meister",
        "Fortbildung",
        "Berufsbildung",
        "Fortbildungsabschluss",
        "Meisterabschluss",
        "Weiterqualifizierung",
        "BBiG",
        "HWO",
        "Handwerksprüfung",
        "Ausbildungsmaßnahme",
        "Berufsbildungsgesetz"
    ],
    "text_blocks": [
        {
            "text": "<p>Wenn Sie in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe eine Meisterprüfung ablegen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.</p>",
            "type": {
                "id": "109015401",
                "key": "TEASER",
                "name": "Teaser"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p style=\"margin-left:36pt;text-align:left;\"><span><span><span>Damit Sie die Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk ablegen können, müssen Sie dafür einen Zulassungsantrag stellen. </span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:36pt;text-align:justify;\"><span><span><span>Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung bestanden haben. &#xa0;Oder Sie besitzen eine Gleichwertigkeitsfeststellung bei ausländischen Abschlüssen oder für Abschlüsse aus vergleichbaren Berufsausbildungen.</span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:36pt;text-align:left;\"><span><span><span>Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, ob Sie </span></span></span></p>\n\n<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>das Handwerk ausüben können </span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>selbstständig führen können, </span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Lehrlinge ordnungsgemäß ausbilden können.</span></span></span></li>\n</ul>\n\n<p style=\"margin-left:36pt;text-align:left;\"><span><span><span>Sie können den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung entweder schriftlich oder elektronisch stellen.</span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:36pt;text-align:left;\"><span><span><span>Die Meisterprüfung besteht aus 4 Prüfungsteilen. In den Prüfungsteilen werden folgende Kenntnisse geprüft:</span></span></span></p>\n\n<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>praktische </span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>theoretische fachliche, </span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>betriebswirtschaftliche </span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>arbeitspädagogische Kenntnisse </span></span></span></li>\n</ul>\n\n<p style=\"margin-left:36pt;text-align:left;\"><span><span><span>Nach bestandener Prüfung dürfen Sie den Meistertitel führen und erhalten ein Zeugnis darüber. Mit Erlangung des Meistertitels dürfen Sie ebenfalls den Titel Bachelor Professional führen.</span></span></span></p>\n\n<p><span><span><span>Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils dürfen Sie diesen bis zu 3-mal wiederholen.</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "8669895",
                "key": "LLGBESCHREIBUNG",
                "name": "Volltext",
                "description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "type": {
                "id": "8669900",
                "key": "RECHTSGRUNDLAGE",
                "name": "Handlungsgrundlage(n)"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__51a.html",
                    "name": "§ 51a Absatz 5 Handwerksordnung (HWO)"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Nachweis, der die Zuständigkeit des Meisterprüfungsausschusses begründet </span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Nachweis über bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Abhängig von der zuständigen Stelle müssen Sie möglicherweise weitere Unterlagen einreichen</span></span></span></li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "8669897",
                "key": "WASMITBRINGEN",
                "name": "Erforderliche Unterlagen",
                "description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p style=\"margin-left:0cm;text-align:left;\"><span><span><span>Sie werden zur Meisterprüfung zugelassen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen &#xa0;erfüllen: </span></span></span></p>\n\n<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Sie müssen die Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Sie besitzen eine Gleichwertigkeitsfeststellung nach Handwerksordnung Für den 3. Teil der Prüfung entfallen die Voraussetzungen. </span></span></span></li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "9574820",
                "key": "VORAUSSETZUNG",
                "name": "Voraussetzungen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p style=\"margin-left:0cm;text-align:left;\"><span><span><span>Wenn Sie die Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ablegen möchten, sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle informieren und sich entsprechend auf die Prüfung vorbereiten. Die zuständige Stelle ist in der Regel die zuständige Handwerkskammer.</span></span></span></p>\n\n<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Um zugelassen zu werden, müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Für die Zulassung zur Prüfung stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle. Reichen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen mit Ihrem Antrag ein.</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Die Meisterprüfung besteht aus 4 Teilen: </span></span></span></span>\n\t<ul style=\"list-style-type:circle;\">\n\t\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Teil 1: die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten</span></span></span></span></li>\n\t\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Teil 2: die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk </span></span></span></span></li>\n\t\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Teil 3: die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse </span></span></span></span></li>\n\t\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Teil 4: die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse </span></span></span></span></li>\n\t</ul>\n\t</li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Die Prüfung wird vom Meisterprüfungsausschuss abgenommen und bewertet. Der Meisterprüfungsausschuss ist die staatliche Prüfungsbehörde am Sitz der zuständigen Handwerkskammer. </span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Nach bestandener Meisterprüfung dürfen Sie den Meistertitel führen und erhalten ein Zeugnis darüber. </span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Wenn Sie einen Prüfungsteil nicht bestehen, können Sie diesen Prüfungsteil bis zu 3-mal &#xa0;wiederholen.</span></span></span></li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "9574821",
                "key": "VERFAHRENSABLAUF",
                "name": "Verfahrensablauf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "type": {
                "id": "105568701",
                "key": "WEITEREINFO",
                "name": "Weiterführende Informationen"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-berufliche-bildung/hoehere-berufsbildung/meister-im-handwerk/meisterpruefung/",
                    "name": "Zentralverband des deutschen Handwerks – Meisterprüfung"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span><span>Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern&#xa0;</span></span></p>",
            "type": {
                "id": "9574822",
                "key": "FREIGABE",
                "name": "Fachlich freigegeben durch"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "07.11.2025",
            "type": {
                "id": "105552001",
                "key": "FREIGABEDATUM",
                "name": "Fachlich freigegeben am"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Handwerkskammer</p>",
            "type": {
                "id": "8669896",
                "key": "ZUSTSTELLE",
                "name": "Zuständige Stelle"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        }
    ],
    "charges": [
        {
            "name": "Gebühr",
            "note": "Durch die Durchführung der Meisterprüfung entstehen Gebühren sowie eventuell weitere Kosten. Kammerabhängig können diese gegebenenfalls von der zuständigen Kammer getragen werden.\nFür die Zulassung zum Meisterprüfungsverfahren können je nach zuständiger Kammer ebenfalls Kosten entstehen. Informationen zu den Kosten können Sie bei Ihrer zuständigen Kammer in Erfahrung bringen.",
            "type": "VARIABEL",
            "currency": "EUR",
            "lowerLimit": 0,
            "prepayment": false,
            "upperLimit": 100,
            "paymentNumber": ""
        }
    ],
    "periods": [],
    "online_services": [],
    "categories": [
        {
            "id": "9544011",
            "name": "Handwerk",
            "parentId": "8935703"
        }
    ],
    "source_last_updated": "2026-02-06T13:16:09.000000Z",
    "synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
    "created_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
    "updated_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
    "documents": [],
    "service_periods": [],
    "organisational_units": [
        {
            "id": "106449442",
            "name": "Handwerkskammer Schwerin",
            "parent_id": null,
            "short_description": null,
            "description": null,
            "addresses": [
                {
                    "area": {
                        "id": "4378",
                        "name": "Schwerin, Landeshauptstadt"
                    },
                    "type": {
                        "id": "183672",
                        "key": "POSTADRESSE",
                        "name": "Adresse"
                    },
                    "street": "Friedensstraße",
                    "zipcode": "19053",
                    "geoLocation": {
                        "projection": "EPSG:4326",
                        "coordinate1": 11.403802967641703,
                        "coordinate2": 53.63008081598483
                    },
                    "houseNumber": "4a",
                    "parkingLots": [],
                    "transportationStops": []
                }
            ],
            "communications": [
                {
                    "type": {
                        "id": "183669",
                        "key": "TELEFON",
                        "name": "Telefon"
                    },
                    "value": "0385 7417-0"
                },
                {
                    "type": {
                        "id": "183670",
                        "key": "FAX",
                        "name": "Fax"
                    },
                    "value": "0385 716051"
                },
                {
                    "type": {
                        "id": "183675",
                        "key": "EMAIL",
                        "name": "E-Mail"
                    },
                    "value": "info@hwk-schwerin.de"
                },
                {
                    "type": {
                        "id": "183674",
                        "key": "WWW",
                        "name": "WWW"
                    },
                    "title": "www.hwk-schwerin.de",
                    "value": "https://www.hwk-schwerin.de"
                }
            ],
            "opening_hours": null,
            "synonyms": [],
            "position": null,
            "source_last_updated": "2025-06-05T11:32:58.000000Z",
            "synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
            "created_at": "2026-07-14T08:07:17.000000Z",
            "updated_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
            "images": [],
            "pivot": {
                "service_id": "135006916",
                "organisational_unit_id": "106449442",
                "areas": "[{\"id\": \"7834\", \"name\": \"Teterow, Bergringstadt\"}, {\"id\": \"8222\", \"name\": \"Güstrow, Barlachstadt\"}, {\"id\": \"7529\", \"name\": \"Bützow, Stadt\"}, {\"id\": \"7481\", \"name\": \"Bützow-Land\"}, {\"id\": \"4378\", \"name\": \"Schwerin, Landeshauptstadt\"}, {\"id\": \"7645\", \"name\": \"Mecklenburgische Schweiz\"}, {\"id\": \"4441\", \"name\": \"Nordwestmecklenburg\"}, {\"id\": \"6677\", \"name\": \"Ludwigslust-Parchim\"}, {\"id\": \"7902\", \"name\": \"Güstrow-Land\"}, {\"id\": \"8010\", \"name\": \"Gnoien\"}, {\"id\": \"8082\", \"name\": \"Laage\"}, {\"id\": \"8131\", \"name\": \"Krakow am See\"}, {\"id\": \"8109\", \"name\": \"Laage, Stadt\"}]"
            }
        }
    ],
    "forms": []
}