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Psychologischer Psychotherapeut: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen

Leistung 137589350 · Typ LOV · zuletzt geändert 06.02.2026

LeiKa-Schlüssel
99018091007000
Synonyme
keine
Kategorien
Akademische Heilberufe / Approbationsberufe

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland Mecklenburg-Vorpommern

Onlinedienste (1)

Dokumente (3)

BezeichnungArtBemerkung
Geburtsurkunde bei Ausländern – sofern Geburtsurkunde nicht vorhanden – der Reisepass; bei Verheirateten auch eine Kopie aus dem Familienbuch; bei eingetragenen Lebenspartnerschaften auch ein Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsbuch; amtlicher Nachweis bei Änderung der Namensführung
Zeugnisse a) Abschlusszeugnis im Studiengang der Psychologie, einschließlich dem Fach Klinische Psychologie, absolviert im Inland an einer Universität oder einer gleichstehenden Hochschule oder b) ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie oder c) ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie
Ausbildungs-/Befähigungsnachweis a) Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 PsychTh-APrV über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen b) Sofern zutreffend, Anrechnungsbescheid aus einer anderen Ausbildung auf die Ausbildung als Psychologischer Psychotherapeut

Inhalt (Textblöcke, 10)

Teaser

Wenn Sie die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie abschließen wollen, müssen Sie eine staatliche Prüfung absolvieren. Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in). Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung sind folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen:

  1. ein Identitätsnachweis,
  2. der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle
  3. die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Bachelorstudiengang erbracht hat
  4. die Bachelorurkunde sowie, sofern vorhanden, die Feststellung, dass die berufsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten sind
  5. der Bescheid über einen dem Bachelorabschluss gleichwertigen Studienabschluss, sofern keine Bachelorurkunde nach Nummer 4 vorliegt
  6. die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Masterstudiengang erbracht hat
  7. die Masterurkunde, die den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs eines Studiums gemäß den §§ 7 und 9 des Psychotherapeutengesetzes bescheinigt

Voraussetzungen

An der Staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie an einer Voll- oder Teilzeitausbildung bei einem der zugelassenen Institute teilgenommen haben.

Verfahrensablauf

Zur staatlichen Prüfung als Psychologische(r) Psychotherapeut(in) müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesprüfungsamt für Heilberufe ein.

Fristen

Der Antrag muss der zuständigen Stelle in einem Wintersemester bis zum 10. Dezember oder in einem Sommersemester bis zum 10. Mai zugegangen sein. Er kann frühstens sechs Monate vor dem nächsten Prüfungstermin, aber nicht vor dem letzten Studienhalbjahr des Masterstudiengangs gestellt werden. 

Formulare

  • Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

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