BUS-MV Datenbrowser
‹ Alle Leistungen

Futtermittelunternehmen: Zulassung beantragen

Leistung 137679715 · Typ LOV · zuletzt geändert 24.07.2025

LeiKa-Schlüssel
99118061007000
Synonyme
keine
Kategorien
Futtermittelrecht

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Dezernat LALLF 610 Mecklenburg-Vorpommern

Onlinedienste (1)

Gebühren

BezeichnungTypBetragBemerkung
Verwaltungsgebühr VARIABEL für die Zulassung von Betrieben nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 und nach Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 141/2007
Verwaltungsgebühr VARIABEL für die Registrierung und Zulassung gemäß Artikel 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Anhang IV, Kapitel III Abschnitt B und D, Kapitel IV Abschnitt D und E der Verordnung (EG) Nr. 999/2001
Verwaltungsgebühr VARIABEL für die Zulassung von Betrieben gemäß § 29 Futtermittelverordnung, je Betriebsstätte

Inhalt (Textblöcke, 13)

Teaser

Nach EU-Recht ist für bestimmte Tätigkeiten des Futtermittelunternehmens eine Zulassung durch die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde erforderlich.

Volltext

Nach EU-Recht stellen Futtermittelunternehmer sicher, dass alle seiner Kontrolle unterstehenden Betriebe (jede Anlage eines Futtermittelunternehmens) bei der zuständigen Behörde zugelassen sind.

Nach Bundesrecht stellen Futtermittelunternehmer sicher, dass sie für bestimmte Tätigkeiten durch die zuständige Behörde zugelassen sind.

Der Antrag auf Zulassung hat schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde zu erfolgen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Für die Zulassung sind die Angaben im Antragsformular sowie abhängig von der beantragten Tätigkeit gegebenenfalls bestimmte Nachweise erforderlich.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.

Sie müssen die erforderlichen Nachweise beibringen.

Sie erfüllen die einschlägigen Vorschriften.

Sie bezahlen die Gebühren für die Zulassung.

Verfahrensablauf

Die Zulassung beantragen Sie schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail bei der zuständigen Futtermittelüberwachungsbehörde.

Die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde prüft Ihren Antrag. 

Die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde wird eine Besichtigung vor Ort durchführen.

Wenn Ihr Betrieb alle Anforderungen erfüllt, stellt die zuständige Behörde einen Zulassungsbescheid sowie einen Gebührenbescheid aus.

Fristen

Die Zulassung des Betriebes muss vor Aufnahme der Betriebstätigkeit beantragt werden.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein 
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zulassungsbescheid/Gebührenbescheid.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

12.09.2024

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)

Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
    "id": "137679715",
    "name": "Futtermittelunternehmen: Zulassung beantragen",
    "teaser": "<p>Nach EU-Recht ist für bestimmte Tätigkeiten des Futtermittelunternehmens eine Zulassung durch die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde erforderlich.</p>",
    "type": "LOV",
    "leika_keys": [
        "99118061007000"
    ],
    "synonyms": [],
    "text_blocks": [
        {
            "text": "<p>Nach EU-Recht ist für bestimmte Tätigkeiten des Futtermittelunternehmens eine Zulassung durch die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde erforderlich.</p>",
            "type": {
                "id": "109015401",
                "key": "TEASER",
                "name": "Teaser"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Nach EU-Recht stellen Futtermittelunternehmer sicher, dass alle seiner Kontrolle unterstehenden Betriebe (jede Anlage eines Futtermittelunternehmens) bei der zuständigen Behörde zugelassen sind.</p>\n\n<p>Nach Bundesrecht stellen Futtermittelunternehmer sicher, dass sie für bestimmte Tätigkeiten durch die zuständige Behörde zugelassen sind.</p>\n\n<p>Der Antrag auf Zulassung hat schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde zu erfolgen.</p>",
            "type": {
                "id": "8669895",
                "key": "LLGBESCHREIBUNG",
                "name": "Volltext",
                "description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "type": {
                "id": "8669900",
                "key": "RECHTSGRUNDLAGE",
                "name": "Handlungsgrundlage(n)"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32005R0183",
                    "name": "Verordnung (EG) Nr. 183/2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene"
                },
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/futtmv_1981/__17.html",
                    "name": "§§ 17, 18 Futtermittelverordnung"
                },
                {
                    "url": "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32019R0004",
                    "name": "Verordnung (EU) 2019/4 über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln"
                },
                {
                    "url": "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32015R0786",
                    "name": "Verordnung (EU) 2015/786 zur Festlegung von Kriterien für die Zulässigkeit von Entgiftungsverfahren, denen zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse unterzogen werden"
                },
                {
                    "url": "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32009R0767",
                    "name": "Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln"
                },
                {
                    "url": "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32007R0141",
                    "name": "Verordnung (EG) Nr. 141/2007 über die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, die Futtermittelzusatzstoffe der Kategorie Kokzidiostatika und Histomonostatika herstellen oder in Verkehr bringen"
                },
                {
                    "url": "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-KostLEVMV2015V1Anlage-G2",
                    "name": "Gebührennummer 206 der Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LEKostVO M-V)"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Für die Zulassung sind die Angaben im Antragsformular sowie abhängig von der beantragten Tätigkeit gegebenenfalls bestimmte Nachweise erforderlich.</p>",
            "type": {
                "id": "8669897",
                "key": "WASMITBRINGEN",
                "name": "Erforderliche Unterlagen",
                "description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Voraussetzung für die Zulassung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.</p>\n\n<p>Sie müssen die erforderlichen Nachweise beibringen.</p>\n\n<p>Sie erfüllen die einschlägigen Vorschriften.</p>\n\n<p>Sie bezahlen die Gebühren für die Zulassung.</p>",
            "type": {
                "id": "9574820",
                "key": "VORAUSSETZUNG",
                "name": "Voraussetzungen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Die Zulassung beantragen Sie schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail bei der zuständigen Futtermittelüberwachungsbehörde.</p>\n\n<p>Die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde prüft Ihren Antrag.&#xa0;</p>\n\n<p>Die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde wird eine Besichtigung vor Ort durchführen.</p>\n\n<p>Wenn Ihr Betrieb alle Anforderungen erfüllt, stellt die zuständige Behörde einen Zulassungsbescheid sowie einen Gebührenbescheid aus.</p>",
            "type": {
                "id": "9574821",
                "key": "VERFAHRENSABLAUF",
                "name": "Verfahrensablauf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Die Zulassung des Betriebes muss vor Aufnahme der Betriebstätigkeit beantragt werden.</p>",
            "type": {
                "id": "8669899",
                "key": "FRISTEN",
                "name": "Fristen",
                "description": "z.B. Vorlauffristen, Stichtermine, anschließende Dauer"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Formulare vorhanden: Ja<br>\nSchriftform erforderlich: Nein<br>\nFormlose Antragsstellung möglich: Nein&#xa0;<br>\nPersönliches Erscheinen nötig: Nein</p>",
            "type": {
                "id": "8669901",
                "key": "FORMULARE",
                "name": "Formulare",
                "description": "Liste vorhandener zugehöriger Downloads"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "type": {
                "id": "105568701",
                "key": "WEITEREINFO",
                "name": "Weiterführende Informationen"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.lallf.de/tier/futtermittel/",
                    "name": "Amtliche Futtermittelüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern"
                },
                {
                    "url": "https://www.lallf.de/tier/futtermittel/registrierungzulassung/",
                    "name": "Registrierung/Zulassung nach Futtermittelhygieneverordnung VO (EG) Nr. 183/2005"
                },
                {
                    "url": "https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Verbraucherschutz/Veterinaerwesen/Futtermittel%C3%BCberwachung/",
                    "name": "Informationen zur Futtermittelüberwachung auf der Webseite des zuständigen Ministeriums"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li>Widerspruch&#xa0;</li>\n\t<li>Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zulassungsbescheid/Gebührenbescheid.</li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "9519498",
                "key": "RECHTSBEHELF",
                "name": "Rechtsbehelf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern</p>",
            "type": {
                "id": "9574822",
                "key": "FREIGABE",
                "name": "Fachlich freigegeben durch"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "12.09.2024",
            "type": {
                "id": "105552001",
                "key": "FREIGABEDATUM",
                "name": "Fachlich freigegeben am"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)</p>",
            "type": {
                "id": "8669896",
                "key": "ZUSTSTELLE",
                "name": "Zuständige Stelle"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        }
    ],
    "charges": [
        {
            "name": "Verwaltungsgebühr",
            "note": "für die Zulassung von Betrieben nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 und nach Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 141/2007",
            "type": "VARIABEL",
            "currency": "EUR",
            "lowerLimit": 490,
            "prepayment": false,
            "upperLimit": 2460,
            "paymentNumber": ""
        },
        {
            "name": "Verwaltungsgebühr",
            "note": "für die Registrierung und Zulassung gemäß Artikel 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Anhang IV, Kapitel III Abschnitt B und D, Kapitel IV Abschnitt D und E der Verordnung (EG) Nr. 999/2001",
            "type": "VARIABEL",
            "currency": "EUR",
            "lowerLimit": 62,
            "prepayment": false,
            "upperLimit": 500,
            "paymentNumber": ""
        },
        {
            "name": "Verwaltungsgebühr",
            "note": "für die Zulassung von Betrieben gemäß § 29 Futtermittelverordnung, je Betriebsstätte",
            "type": "VARIABEL",
            "currency": "EUR",
            "lowerLimit": 490,
            "prepayment": false,
            "upperLimit": 1970,
            "paymentNumber": ""
        }
    ],
    "periods": [],
    "online_services": [
        {
            "id": "139569883",
            "link": "https://antraege.mv-serviceportal.de/automation?pre_area=8222&pre_pst=137679715&pre_os=139569883",
            "name": "Futtermittelunternehmen: Zulassung online beantragen",
            "image": null,
            "gdprText": "<p>Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten <a href=\"https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/\" target=\"_blank\">Datenschutzerklärung</a> die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.</p>\n\n<p>Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:</p>\n\n<ol>\n\t<li>die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,</li>\n\t<li>die Datenschutzerklärung sowie</li>\n\t<li>ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.</li>\n</ol>\n\n<p>Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.</p>\n\n<p>Ihre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an folgende Dritte zu übermitteln:&#xa0;</p>\n\n<ul>\n\t<li>Weitergabe der Daten der registrierten/ zugelassenen Unternehmen an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger.</li>\n</ul>\n\n<p>Eine Übermittlung kann aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbefugnisse oder aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung.</p>\n\n<p>Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten <a href=\"https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/\" target=\"_blank\">Datenschutzerklärung</a>.</p>\n\n<p>Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (<a href=\"https://www.datenschutz-mv.de/kontakt\" target=\"_blank\">Kontakt</a>).</p>",
            "linkTitle": "Futtermittelunternehmen: Zulassung online beantragen",
            "trustLevel": "BASISREGISTRIERUNG",
            "supportedLanguages": [
                "de"
            ],
            "identificationTypes": []
        }
    ],
    "categories": [
        {
            "id": "137679720",
            "name": "Futtermittelrecht",
            "parentId": "106981756"
        }
    ],
    "source_last_updated": "2025-07-24T14:52:50.000000Z",
    "synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
    "created_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
    "updated_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
    "documents": [],
    "service_periods": [
        {
            "name": "Bearbeitungsdauer",
            "type": "INTERVALL",
            "timeSpan": 2,
            "periodUnit": "WOCHE",
            "timeSpanTo": 4,
            "periodUnitTo": "WOCHE"
        }
    ],
    "organisational_units": [
        {
            "id": "130303071",
            "name": "Dezernat LALLF 610",
            "parent_id": "130303056",
            "short_description": null,
            "description": null,
            "addresses": [
                {
                    "area": {
                        "id": "4407",
                        "name": "Rostock, Hanse- und Universitätsstadt"
                    },
                    "type": {
                        "id": "183672",
                        "key": "POSTADRESSE",
                        "name": "Adresse"
                    },
                    "street": "Thierfelderstr.",
                    "zipcode": "18059",
                    "houseNumber": "18",
                    "parkingLots": [],
                    "transportationStops": []
                }
            ],
            "communications": [],
            "opening_hours": "<p>\n Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000\n <br>\n Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.\n</p>\n<p>Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.&#xa0;</p>\n<p>Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!</p>",
            "synonyms": [],
            "position": null,
            "source_last_updated": "2026-06-17T00:26:37.000000Z",
            "synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
            "created_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
            "updated_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
            "images": [],
            "pivot": {
                "service_id": "137679715",
                "organisational_unit_id": "130303071",
                "areas": "[{\"id\": \"3512\", \"name\": \"Mecklenburg-Vorpommern\"}]"
            }
        }
    ],
    "forms": []
}