BUS-MV Datenbrowser
‹ Alle Leistungen

Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Leistung 139248457 · Typ LOV · zuletzt geändert 02.02.2026

LeiKa-Schlüssel
99059002012000
Synonyme
Ledigkeitsbescheinigung
Kategorien
Anmeldung der Eheschließung

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Standesamt I Berlin Mecklenburg-Vorpommern

Inhalt (Textblöcke, 10)

Teaser

Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

Volltext

Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Handlungsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
  • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung.

In Mecklenburg-Vorpommern können folgende Gebühren anfallen:

  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt derzeit 80,00 EUR
  • wenn hierbei ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr für jedes ausländische Recht je nach Aufwand um 90,00 bis 260,00 EUR
  • wenn die Prüfung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen erforderlich wird, erhöht sich die Gebühr je nach Aufwand um 45,00 bis 140,00 EUR
  • wenn die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist, ist diese dagegen gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

  • vom Einzelfall abhängig

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.08.2025

Zuständige Stelle

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
    "id": "139248457",
    "name": "Ehefähigkeitszeugnis beantragen",
    "teaser": "<p>Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.</p>",
    "type": "LOV",
    "leika_keys": [
        "99059002012000"
    ],
    "synonyms": [
        "Ledigkeitsbescheinigung"
    ],
    "text_blocks": [
        {
            "text": "<p>Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.</p>",
            "type": {
                "id": "109015401",
                "key": "TEASER",
                "name": "Teaser"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.<br>\nWenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.&#xa0;<br>\nMit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.<br>\nSie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.<br>\nMit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.<br>\nBesitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind.&#xa0;<br>\nEin Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.<br>\nZuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.</p>",
            "type": {
                "id": "8669895",
                "key": "LLGBESCHREIBUNG",
                "name": "Volltext",
                "description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "",
            "type": {
                "id": "8669900",
                "key": "RECHTSGRUNDLAGE",
                "name": "Handlungsgrundlage(n)"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__39.html",
                    "name": "§ 39 Personenstandsgesetz (PStG)"
                },
                {
                    "url": "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-InnMinKostVMV2017V4Anlage",
                    "name": "Kostenverordnung Innenministerium (IMKostVO M-V)"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li>Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.</li>\n\t<li>Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.</li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "9574820",
                "key": "VORAUSSETZUNG",
                "name": "Voraussetzungen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung.</p><p>In Mecklenburg-Vorpommern können folgende Gebühren anfallen:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt derzeit 80,00 EUR</li>\n\t<li>wenn hierbei ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr für jedes ausländische Recht je nach Aufwand um 90,00 bis 260,00 EUR</li>\n\t<li>wenn die Prüfung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen erforderlich wird, erhöht sich die Gebühr je nach Aufwand um 45,00 bis 140,00 EUR</li>\n\t<li>wenn die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist, ist diese dagegen gebührenfrei</li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "8669898",
                "key": "GEBUEHREN",
                "name": "Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li>vom Einzelfall abhängig</li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "105552000",
                "key": "BEARBEITUNGSDAUER",
                "name": "Bearbeitungsdauer"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li>Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG)</li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "9519498",
                "key": "RECHTSBEHELF",
                "name": "Rechtsbehelf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern</p>",
            "type": {
                "id": "9574822",
                "key": "FREIGABE",
                "name": "Fachlich freigegeben durch"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "26.08.2025",
            "type": {
                "id": "105552001",
                "key": "FREIGABEDATUM",
                "name": "Fachlich freigegeben am"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p style=\"margin-left:0cm;text-align:left;\"><span><span><span>Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. </span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;text-align:left;\"><span><span><span>Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "8669896",
                "key": "ZUSTSTELLE",
                "name": "Zuständige Stelle"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        }
    ],
    "charges": [],
    "periods": [
        {
            "name": "Geltungsdauer",
            "note": "Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.",
            "type": "STANDARD",
            "timeSpan": 6,
            "periodUnit": "MONAT"
        }
    ],
    "online_services": [],
    "categories": [
        {
            "id": "9576216",
            "name": "Anmeldung der Eheschließung",
            "parentId": "9576210"
        }
    ],
    "source_last_updated": "2026-02-02T14:03:15.000000Z",
    "synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
    "created_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
    "updated_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
    "documents": [],
    "service_periods": [],
    "organisational_units": [
        {
            "id": "143027537",
            "name": "Standesamt I Berlin",
            "parent_id": null,
            "short_description": null,
            "description": null,
            "addresses": [
                {
                    "area": {
                        "id": "48622",
                        "name": "Berlin, Stadt"
                    },
                    "type": {
                        "id": "183672",
                        "key": "POSTADRESSE",
                        "name": "Adresse"
                    },
                    "street": "Schönstedtstraße",
                    "zipcode": "13357",
                    "geoLocation": {
                        "projection": "EPSG:4326",
                        "coordinate1": 13.37447219540763,
                        "coordinate2": 52.55001784892383
                    },
                    "houseNumber": "5",
                    "parkingLots": [],
                    "transportationStops": []
                }
            ],
            "communications": [
                {
                    "type": {
                        "id": "183669",
                        "key": "TELEFON",
                        "name": "Telefon"
                    },
                    "value": "+49 30 90269-5000"
                },
                {
                    "type": {
                        "id": "183675",
                        "key": "EMAIL",
                        "name": "E-Mail"
                    },
                    "value": "Post.Standesamt1@labo.berlin.de"
                },
                {
                    "type": {
                        "id": "183674",
                        "key": "WWW",
                        "name": "WWW"
                    },
                    "title": "Webseite",
                    "value": "https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/"
                }
            ],
            "opening_hours": null,
            "synonyms": [],
            "position": null,
            "source_last_updated": "2025-10-13T17:02:17.000000Z",
            "synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
            "created_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
            "updated_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
            "images": [],
            "pivot": {
                "service_id": "139248457",
                "organisational_unit_id": "143027537",
                "areas": "[{\"id\": \"3512\", \"name\": \"Mecklenburg-Vorpommern\"}]"
            }
        }
    ],
    "forms": []
}