Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.
Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen: Beteiligung beantragen
Leistung 139248463 · Typ LOV · zuletzt geändert 09.10.2025
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Referat V 540 - Grundsatzangelegenheiten der Raumordnung, der Landes- und Regionalplanung | Mecklenburg-Vorpommern |
Gebühren
| Bezeichnung | Typ | Betrag | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Gebühr | KOSTENFREI | – | – |
Inhalt (Textblöcke, 11)
Teaser
Volltext
Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob größere raumbedeutsame Vorhaben raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar erscheinen. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.
Zu solchen raumbedeutsamen Vorhaben gehören unter anderem:
- Windparks
- Abbau von Bodenschätzen, wie
- Kohle oder
- Erze
- Straßen und Schienenbau
- Erdgastransportleitungen
- Hochspannungsleitungen
Die Landesbehörde bewertet hierbei die Auswirkungen vor allem in folgenden Bereichen:
- Gesellschaft
- Wirtschaft
- Infrastruktur
- Umwelt
Prüft eine Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit für ein mögliches Vorhaben, macht sie dies öffentlich bekannt.
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich nach der Bekanntmachung durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen. Dafür haben Sie mindestens einen Monat Zeit.
Durch die Beteiligung können Sie an der Prüfung mitwirken.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zu der Raumverträglichkeitsprüfung äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.
- Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
- Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
- Gegen das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen, da diese Beurteilung keine unmittelbare Rechtswirkung hat. Das Ergebnis kann jedoch überprüft werden, wenn ein Rechtsbehelf gegen eine Zulassungsentscheidung in der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsphase eingelegt wird.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
;Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Weiterführende Informationen
Aktuell laufende Raumverträglichkeitsprüfungen können hier eingesehen werden:
Zuständige Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
"id": "139248463",
"name": "Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen: Beteiligung beantragen",
"teaser": "<p>Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.</p>",
"type": "LOV",
"leika_keys": [
"99153012221000"
],
"synonyms": [],
"text_blocks": [
{
"text": "<p>Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.</p>",
"type": {
"id": "109015401",
"key": "TEASER",
"name": "Teaser"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob größere raumbedeutsame Vorhaben raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar erscheinen. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.</p>\n\n<p>Zu solchen raumbedeutsamen Vorhaben gehören unter anderem:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Windparks</li>\n\t<li>Abbau von Bodenschätzen, wie\n\t<ul>\n\t\t<li>Kohle oder</li>\n\t\t<li>Erze</li>\n\t</ul>\n\t</li>\n\t<li>Straßen und Schienenbau</li>\n\t<li>Erdgastransportleitungen</li>\n\t<li>Hochspannungsleitungen</li>\n</ul>\n\n<p>Die Landesbehörde bewertet hierbei die Auswirkungen vor allem in folgenden Bereichen:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Gesellschaft</li>\n\t<li>Wirtschaft</li>\n\t<li>Infrastruktur</li>\n\t<li>Umwelt</li>\n</ul>\n\n<p>Prüft eine Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit für ein mögliches Vorhaben, macht sie dies öffentlich bekannt.</p>\n\n<p>Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich nach der Bekanntmachung durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen. Dafür haben Sie mindestens einen Monat Zeit.</p>\n\n<p>Durch die Beteiligung können Sie an der Prüfung mitwirken.</p>",
"type": {
"id": "8669895",
"key": "LLGBESCHREIBUNG",
"name": "Volltext",
"description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"type": {
"id": "8669900",
"key": "RECHTSGRUNDLAGE",
"name": "Handlungsgrundlage(n)"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__15.html",
"name": "§ 15 Raumordnungsgesetz (ROG)"
},
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__16.html",
"name": "§ 16 Raumordnungsgesetz (ROG)"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Es fallen keine Kosten an.</p>",
"type": {
"id": "8669898",
"key": "GEBUEHREN",
"name": "Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zu der Raumverträglichkeitsprüfung äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.</p>\n\n<ul>\n\t<li>Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.</li>\n\t<li>Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.</li>\n</ul>",
"type": {
"id": "9574821",
"key": "VERFAHRENSABLAUF",
"name": "Verfahrensablauf"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.</p>",
"type": {
"id": "8669902",
"key": "WASWISSEN",
"name": "Hinweise (Besonderheiten)",
"description": "Hinweise, Links, angekündigte, aber noch nicht gültige Veränderungen etc."
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<ul>\n\t<li>Gegen das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen, da diese Beurteilung keine unmittelbare Rechtswirkung hat. Das Ergebnis kann jedoch überprüft werden, wenn ein Rechtsbehelf gegen eine Zulassungsentscheidung in der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsphase eingelegt wird.</li>\n</ul>",
"type": {
"id": "9519498",
"key": "RECHTSBEHELF",
"name": "Rechtsbehelf"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)</p>;<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span><span><span>Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern</span></span></span></span></span></p>",
"type": {
"id": "9574822",
"key": "FREIGABE",
"name": "Fachlich freigegeben durch"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "24.07.2024;07.10.2025",
"type": {
"id": "105552001",
"key": "FREIGABEDATUM",
"name": "Fachlich freigegeben am"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span><span><span>Aktuell laufende Raumverträglichkeitsprüfungen können </span>hier</span> e<span><span>ingesehen werden:</span></span></span></span></span></p>\n\n",
"type": {
"id": "105568701",
"key": "WEITEREINFO",
"name": "Weiterführende Informationen"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.raumordnung-mv.de/",
"name": "B-Online Beteiligungsserver MV"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span><span><span>Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern</span></span></span></span></span></p>",
"type": {
"id": "8669896",
"key": "ZUSTSTELLE",
"name": "Zuständige Stelle"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
}
],
"charges": [
{
"name": "Gebühr",
"type": "KOSTENFREI",
"currency": "EUR",
"prepayment": false,
"paymentNumber": ""
}
],
"periods": [],
"online_services": [],
"categories": [
{
"id": "9574843",
"name": "1. Bauplanung",
"parentId": "9574840"
}
],
"source_last_updated": "2025-10-09T08:18:42.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"documents": [],
"service_periods": [],
"organisational_units": [
{
"id": "107754912",
"name": "Referat V 540 - Grundsatzangelegenheiten der Raumordnung, der Landes- und Regionalplanung",
"parent_id": "107150033",
"short_description": null,
"description": null,
"addresses": [
{
"area": {
"id": "4378",
"name": "Schwerin, Landeshauptstadt"
},
"type": {
"id": "183672",
"key": "POSTADRESSE",
"name": "Adresse"
},
"street": "Johannes-Stelling-Str.",
"zipcode": "19053",
"houseNumber": "14",
"parkingLots": [],
"transportationStops": []
}
],
"communications": [],
"opening_hours": "<p>nach Absprache</p>\n<p>Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.</p>",
"synonyms": [],
"position": null,
"source_last_updated": "2026-07-03T06:57:01.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
"images": [],
"pivot": {
"service_id": "139248463",
"organisational_unit_id": "107754912",
"areas": "[{\"id\": \"3512\", \"name\": \"Mecklenburg-Vorpommern\"}]"
}
}
],
"forms": []
}