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Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen beantragen

Leistung 141600461 · Typ LOV · zuletzt geändert 06.02.2026

LeiKa-Schlüssel
99089136001000
Synonyme
Ersatzbescheinigung Ersatzbescheinigung Waffe Ersatzwaffenbescheinigung
Kategorien
Waffenrecht

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Referat II 400 - Organisation, Recht der Polizei, Waffenrecht, Polizeientwicklungsplanung Mecklenburg-Vorpommern

Gebühren

BezeichnungTypBetragBemerkung
Gebühr KOSTENFREI

Inhalt (Textblöcke, 12)

Teaser

Wenn Sie eine Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen erteilt bekommen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

Volltext

Personen, die aufgrund ihrer hoheitlichen Aufgaben für den Bund oder ein Land besonders gefährdet sind, erhalten anstelle einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins eine spezielle Bescheinigung. Diese Bescheinigung erlaubt ihnen den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie das Führen dieser Waffen.

Dieses Gesetz gilt nicht für Bedienstete anderer Staaten, die dienstlich mit Waffen ausgestattet sind und im Rahmen einer internationalen Vereinbarung oder auf Anforderung einer zuständigen deutschen Behörde tätig werden. Solange die Vereinbarung oder Zustimmung nichts anderes bestimmt, sind sie von diesem Gesetz ausgenommen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie oder Foto)
  • Bedürfnisnachweis
  • Sachkundenachweis (Behördlicher Sachkundenachweis oder Nachweis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers. Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen des § 1 AWaffV (Allgemeine WaffengesetzVerordnung) entsprechen. Dies ist regelmäßig bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden.)
  • Nachweis der körperlichen Verfassung sowie der persönlichen Eignung

Voraussetzungen

  • Ersatzbescheinigungen dürfen nur ausgestellt werden, wenn ein Bedürfnis hierzu besteht.
  • Ersatzbescheinigungen dürfen nur für eine Waffe erteilt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Ersatzbescheinigung bei der zuständigen Behörde.
  • Sie übermitteln die benötigten Unterlagen.
  • Anschließend wird die zuständige Stelle den Antrag bearbeiten.

Fristen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

16.10.2025

Zuständige Stelle

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern

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