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Förderung: Zuschuss des Landes für Verkehrsaufklärungs- und -erziehungsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beantragen

Leistung 146987251 · Typ LOV · zuletzt geändert 22.04.2026

LeiKa-Schlüssel
99108078017000
Synonyme
keine
Kategorien
Verkehr, ÖPNV und SPNV

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Referat V 610 - Straßenverkehr, Straßen- und Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit Mecklenburg-Vorpommern

Gebühren

BezeichnungTypBetragBemerkung
Verwaltungsgebühr KOSTENFREI

Inhalt (Textblöcke, 10)

Teaser

Wenn Sie eine regionale Verkehrsaufklärungsmaßnahme durchführen möchten, können Sie 90 Prozent der Kosten gefördert bekommen.

Volltext

Was wird gefördert?

Verkehrssicherheitsaktionen, Verkehrssicherheitsmessen und Begleitaktionen in Mecklenburg-Vorpommern 

Wer wird gefördert?

gemeinnützige Vereine oder Verbände, die Aufgaben der Verkehrsaufklärung wahrnehmen

Wie wird gefördert?

90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 4.000 Euro und mindestens 500 Euro

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • die Bezeichnung des Trägers,
  • die Art der Maßnahme,
  • der Termin und der Ort der Maßnahme,
  • die Projektbeschreibung (z.B. Programm, Konzept, Zeitplan),
  • der Finanzierungsplan.

Voraussetzungen

Sie müssen ein gemeinnütziger Verein oder Verband sein, dem satzungsmäßigen Zweck nach Aufgaben der Verkehrsaufklärung wahrnehmen, den Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und einen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten vorweisen.

Zur Durchführung von Verkehrsaufklärungsmaßnahmen werden als zuwendungsfähig anerkannt:

  • Projektbezogenen Ausgaben von Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit,
  • Mieten für Simulationsgeräte,
  • Honorare für Referenten oder vergleichbare Mitwirkende bis insgesamt 500 Euro pro Maßnahme,
  • Projektbezogene Sachausgaben (z. B. Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit, Miete für Räumlichkeiten einschließlich Nebenkosten sowie Ausgaben von bis zu 200 Euro für Preise im Rahmen von Auszeichnungen, Tombolas und dergleichen),
  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige einschließlich Reisekosten von bis zu 15 Prozent der Gesamtausgaben, bis insgesamt 400 Euro pro Maßnahme, höchstens jedoch 80 Euro pro Person.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Dann wird der Antrag geprüft. Nach Eingang des Zuwendungsbescheides können die Mittel abgerufen werden. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30.06. des Folgejahres vorzulegen.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin erhoben werden

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

02.12.2025

Zuständige Stelle

Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

 

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