BUS-MV Datenbrowser
‹ Alle Leistungen

Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen

Leistung 9521866 · Typ LOV · zuletzt geändert 14.11.2025

LeiKa-Schlüssel
99025002005000
Synonyme
Wirtschaftserlaubnis Märkte Gaststättengestattung Volksfeste Veranstaltungen Alkoholausschank Weihnachtsmarkt Gaststättenrichtlinie Gaststättenbetrieb Ausschankgenehmigung erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe Gaststättenerlaubnis Gaststättenkonzession Konzession für Gaststätten Schankerlaubnis
Kategorien
Gaststättengewerbe / Gastronomie

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Abteilung Ordnungsbehördliche Aufgaben Güstrow, Barlachstadt

Onlinedienste (1)

Dokumente (9)

BezeichnungArtBemerkung
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Grundriss
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte.
Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
Unterrichtungsnachweis IHK: lebensmittel- und hygienrechtliche Bestimmungen
Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
Baugenehmigung
Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
Identifikationsdokument alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

Gebühren

BezeichnungTypBetragBemerkung
Verwaltungsgebühr VARIABEL

Inhalt (Textblöcke, 12)

Volltext

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Gaststättenerlaubnis.

Unabhängig von der hier behandelten Gaststättenerlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung.

Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig

  •  im stehenden Gewerbe, also in einer festen Betriebsstätte, Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen oder
  •  im Reisegewerbe (von einer lediglich für die Dauer einer Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus) Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen.

Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Betrieb grundsätzlich jedermann zugänglich ist.

Keine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie lediglich

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

verabreichen.

Für Straußwirtschaften gelten Sonderregelungen (§ 14 des Gaststättengesetzes [GastG]).

Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schankwirtschaft, Diskothek, Imbisswirtschaft) erteilt und gilt nur für die dem Betrieb dienenden Räume. Gegebenenfalls ist außerdem eine Baugenehmigung erforderlich.

Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebes und jede Änderung der Räume.

Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften ist für jeden Gesellschafter eine eigene Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereine ist hingegen nur eine einzige Gaststättenerlaubnis erforderlich.

Wenn Sie einen bestehenden erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen wollen, kann Ihnen bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis eine vorläufige Erlaubnis auf Widerruf (in der Regel für 3 Monate) erteilt werden (§11 GastG). Mit dieser Erlaubnis kann der Betrieb auch kurzfristig übernommen werden.

Eine Erlaubnis zur Stellvertretung (§ 9 GastG) sollte beantragt werden, wenn Sie die Gaststätte durch einen Stellvertreter führen lassen wollen, der auch verantwortlich gegenüber Behörden und Institutionen auftreten soll. Der Stellvertreter muss die gleichen Kriterien bezüglich persönlicher Zuverlässigkeit und Eignung erfüllen wie Sie selbst.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Gaststättenerlaubnis
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) für Behörden. Das Führungszeugnis darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Der Gewerbezentralregisterauszug darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Den Gewerbezentralregisterauszug müssen Sie bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt beantragen.
  • Ggf. Handelsregisterauszug bzw. Gesellschaftsvertrag oder Satzung 
  • IHK-Nachweis (§ 4 des Gaststättengesetzes [GastG]). Bei diesem Nachweis handelt es sich um die Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation, die durch die IHK bestätigt worden ist.
  • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
  • Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zum Nachweis darüber, dass Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betriebsräume besitzen
  • Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume)

Voraussetzungen

persönliche Zuverlässigkeit

  • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
  • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

Eignung der Räume und der örtlichen Lage

  • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

Hinweise (Besonderheiten)

Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat VIIB3

Fachlich freigegeben am

07.11.2017

Zuständige Stelle

Gaststättenbehörde ist, je nach Ort, in dem die Gaststätte betrieben wird, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll

Fristen

Gleichzeitig ist mit dem Beginn der Tätigkeit das Gewerbe nach § 14 Gewerbeordnung bei der für gewerbeanzeigenzuständigen Behörde anzuzeigen.

Ansprechpunkt

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Ansprechpartner ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
    "id": "9521866",
    "name": "Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen",
    "teaser": "Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Gaststättenerlaubnis.\n\nUnabhängig von der hier behandelten...",
    "type": "LOV",
    "leika_keys": [
        "99025002005000"
    ],
    "synonyms": [
        "Wirtschaftserlaubnis",
        "Märkte",
        "Gaststättengestattung",
        "Volksfeste",
        "Veranstaltungen",
        "Alkoholausschank Weihnachtsmarkt",
        "Gaststättenrichtlinie",
        "Gaststättenbetrieb",
        "Ausschankgenehmigung",
        "erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe",
        "Gaststättenerlaubnis",
        "Gaststättenkonzession",
        "Konzession für Gaststätten",
        "Schankerlaubnis"
    ],
    "text_blocks": [
        {
            "text": "<p>Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Gaststättenerlaubnis.</p>\n\n<p>Unabhängig von der hier behandelten Gaststättenerlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung.</p>\n\n<p>Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig</p>\n\n<ul>\n\t<li>&#xa0;im stehenden Gewerbe, also in einer festen Betriebsstätte, Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen oder</li>\n\t<li>&#xa0;im Reisegewerbe (von einer lediglich für die Dauer einer Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus) Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen.</li>\n</ul>\n\n<p>Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Betrieb grundsätzlich jedermann zugänglich ist.</p>\n\n<p>Keine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie lediglich</p>\n\n<ul>\n\t<li>alkoholfreie Getränke,</li>\n\t<li>unentgeltliche Kostproben,</li>\n\t<li>zubereitete Speisen oder</li>\n\t<li>in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste</li>\n</ul>\n\n<p>verabreichen.</p>\n\n<p>Für Straußwirtschaften gelten Sonderregelungen (§ 14 des Gaststättengesetzes [GastG]).</p>\n\n<p>Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart (z.&#xa0;B. Schankwirtschaft, Diskothek, Imbisswirtschaft) erteilt und gilt nur für die dem Betrieb dienenden Räume. Gegebenenfalls ist außerdem eine Baugenehmigung erforderlich.<br>\n<br>\nErlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebes und jede Änderung der Räume.<br>\n<br>\nBei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften ist für jeden Gesellschafter eine eigene Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereine ist hingegen nur eine einzige Gaststättenerlaubnis erforderlich.<br>\n<br>\nWenn Sie einen bestehenden erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen wollen, kann Ihnen bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis eine vorläufige Erlaubnis auf Widerruf (in der Regel für 3 Monate) erteilt werden (§11 GastG). Mit dieser Erlaubnis kann der Betrieb auch kurzfristig übernommen werden.<br>\n<br>\nEine Erlaubnis zur Stellvertretung (§ 9 GastG) sollte beantragt werden, wenn Sie die Gaststätte durch einen Stellvertreter führen lassen wollen, der auch verantwortlich gegenüber Behörden und Institutionen auftreten soll. Der Stellvertreter muss die gleichen Kriterien bezüglich persönlicher Zuverlässigkeit und Eignung erfüllen wie Sie selbst.</p>",
            "type": {
                "id": "8669895",
                "key": "LLGBESCHREIBUNG",
                "name": "Volltext",
                "description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "",
            "type": {
                "id": "8669900",
                "key": "RECHTSGRUNDLAGE",
                "name": "Handlungsgrundlage(n)"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__2.html",
                    "name": "§ 2 Gaststättengesetz (GastG)"
                },
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__4.html",
                    "name": "§ 4 Gaststättengesetz (GastG)"
                },
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__14.html",
                    "name": "§ 14 Gaststättengesetz (GastG)"
                },
                {
                    "url": "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-GewKostVMV2023rahmen/part/X",
                    "name": "Tarifstelle 200 der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GewKostVO M-V)"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Für den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Antrag auf Gaststättenerlaubnis</li>\n</ul>\n\n<ul>\n\t<li>Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) für Behörden. Das Führungszeugnis darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.</li>\n\t<li>Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Der Gewerbezentralregisterauszug darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.</li>\n\t<li>Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Den Gewerbezentralregisterauszug müssen Sie bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt beantragen.</li>\n\t<li>Ggf. Handelsregisterauszug bzw. Gesellschaftsvertrag oder Satzung&#xa0;</li>\n\t<li>IHK-Nachweis (§ 4 des Gaststättengesetzes [GastG]). Bei diesem Nachweis handelt es sich um die Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation, die durch die IHK bestätigt worden ist.</li>\n\t<li>Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild</li>\n\t<li>Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zum Nachweis darüber, dass Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betriebsräume besitzen</li>\n\t<li>Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume)</li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "8669897",
                "key": "WASMITBRINGEN",
                "name": "Erforderliche Unterlagen",
                "description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>persönliche Zuverlässigkeit</p>\n\n<ul>\n\t<li>Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.</li>\n\t<li>Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.</li>\n</ul>\n\n<p>Eignung der Räume und der örtlichen Lage</p>\n\n<ul>\n\t<li>Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz</li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "9574820",
                "key": "VORAUSSETZUNG",
                "name": "Voraussetzungen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.</p>",
            "type": {
                "id": "9574821",
                "key": "VERFAHRENSABLAUF",
                "name": "Verfahrensablauf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.</p>",
            "type": {
                "id": "8669902",
                "key": "WASWISSEN",
                "name": "Hinweise (Besonderheiten)",
                "description": "Hinweise, Links, angekündigte, aber noch nicht gültige Veränderungen etc."
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span>Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat </span>VIIB3</p>",
            "type": {
                "id": "9574822",
                "key": "FREIGABE",
                "name": "Fachlich freigegeben durch"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "07.11.2017",
            "type": {
                "id": "105552001",
                "key": "FREIGABEDATUM",
                "name": "Fachlich freigegeben am"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Gaststättenbehörde ist, je nach Ort, in dem die Gaststätte betrieben wird, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt.</p><p><span><span><span>Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll </span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "8669896",
                "key": "ZUSTSTELLE",
                "name": "Zuständige Stelle"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Gleichzeitig ist mit dem Beginn der Tätigkeit das Gewerbe nach § 14 Gewerbeordnung bei der für gewerbeanzeigenzuständigen Behörde anzuzeigen.</p>",
            "type": {
                "id": "8669899",
                "key": "FRISTEN",
                "name": "Fristen",
                "description": "z.B. Vorlauffristen, Stichtermine, anschließende Dauer"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Antragstellung.</p><p><span><span><span>Ansprechpartner ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "105568700",
                "key": "WENWENDEN",
                "name": "Ansprechpunkt"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.</p>",
            "type": {
                "id": "9519499",
                "key": "INSTITUTION",
                "name": "Unterstützende Institutionen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        }
    ],
    "charges": [
        {
            "name": "Verwaltungsgebühr",
            "type": "VARIABEL",
            "currency": "EUR",
            "lowerLimit": 68,
            "prepayment": false,
            "upperLimit": 1441,
            "paymentNumber": ""
        }
    ],
    "periods": [],
    "online_services": [
        {
            "id": "127753826",
            "link": "https://antraege.mv-serviceportal.de/automation?pre_area=8222&pre_pst=9521866&pre_os=127753826",
            "name": "Gaststättenerlaubnis oder vorläufige Gaststättenerlaubnis online beantragen",
            "image": null,
            "gdprText": "Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/) die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.\n\nSie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz, die Datenschutzerklärung sowie ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.\nIhre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.\n\nIhre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an folgende Dritte zu übermitteln: \n■ IHK \nEine Übermittlung kann aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbefugnisse oder aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung.\n\nFür die im Zuge einer Antragsstellung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Vorliegend beträgt die Speicherfrist 10 Jahre. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten.\n\nWeitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/).\n\nEs steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (https://www.datenschutz-mv.de/kontakt).",
            "linkTitle": "Gaststättenerlaubnis oder vorläufige Gaststättenerlaubnis online beantragen",
            "trustLevel": "NIEDRIG",
            "supportedLanguages": [
                "de"
            ],
            "identificationTypes": []
        }
    ],
    "categories": [
        {
            "id": "9544007",
            "name": "Gaststättengewerbe / Gastronomie",
            "parentId": "8935706"
        }
    ],
    "source_last_updated": "2025-11-14T10:35:54.000000Z",
    "synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
    "created_at": "2026-07-14T08:09:42.000000Z",
    "updated_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
    "documents": [
        {
            "name": "Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden",
            "direction": "E"
        },
        {
            "name": "Grundriss",
            "direction": "E"
        },
        {
            "name": "Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis",
            "note": "Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte.",
            "direction": "E"
        },
        {
            "name": "Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen",
            "direction": "E"
        },
        {
            "name": "Unterrichtungsnachweis IHK: lebensmittel- und hygienrechtliche Bestimmungen",
            "direction": "E"
        },
        {
            "name": "Handelsregisterauszug",
            "note": "bzw. Vereinsregister",
            "direction": "E"
        },
        {
            "name": "Baugenehmigung",
            "direction": "E"
        },
        {
            "name": "Auszug aus Gewerbezentralregister GZR",
            "direction": "E"
        },
        {
            "name": "Identifikationsdokument",
            "note": "alternativ Reisepass mit Meldebestätigung",
            "direction": "E"
        }
    ],
    "service_periods": [],
    "organisational_units": [
        {
            "id": "107953054",
            "name": "Abteilung Ordnungsbehördliche Aufgaben",
            "parent_id": "106187638",
            "short_description": null,
            "description": null,
            "addresses": [
                {
                    "area": {
                        "id": "8222",
                        "name": "Güstrow, Barlachstadt"
                    },
                    "type": {
                        "id": "183672",
                        "key": "POSTADRESSE",
                        "name": "Adresse"
                    },
                    "street": "Baustraße",
                    "zipcode": "18273",
                    "elevator": true,
                    "geoLocation": {
                        "projection": "EPSG:4326",
                        "coordinate1": 12.178224172854794,
                        "coordinate2": 53.79444410178804
                    },
                    "houseNumber": "33",
                    "parkingLots": [
                        {
                            "name": "Markt / Pfarrkirche",
                            "type": {
                                "id": "8785323",
                                "key": "BEHINDPARKPLATZ",
                                "name": "Behindertenparkplatz"
                            },
                            "count": 2,
                            "feeApply": true
                        },
                        {
                            "name": "Parkdeck Baustraße",
                            "type": {
                                "id": "8785321",
                                "key": "PARKPLATZ",
                                "name": "Parkplatz"
                            },
                            "feeApply": true
                        },
                        {
                            "name": "Markt / Fürstenhof",
                            "type": {
                                "id": "8785321",
                                "key": "PARKPLATZ",
                                "name": "Parkplatz"
                            },
                            "count": 6,
                            "feeApply": true
                        },
                        {
                            "name": "Markt / Pfarrkirche",
                            "type": {
                                "id": "8785321",
                                "key": "PARKPLATZ",
                                "name": "Parkplatz"
                            },
                            "count": 8,
                            "feeApply": true
                        }
                    ],
                    "descriptionLink": {
                        "link": "",
                        "linkTitle": ""
                    },
                    "transportationStops": [
                        {
                            "name": "Bahnhof Güstrow",
                            "lines": [
                                {
                                    "name": "Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock",
                                    "type": {
                                        "id": "8785744",
                                        "key": "RB",
                                        "name": "Regionalbahn"
                                    }
                                },
                                {
                                    "name": "Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde",
                                    "type": {
                                        "id": "8785742",
                                        "key": "SBAHN",
                                        "name": "S-Bahn"
                                    }
                                }
                            ]
                        },
                        {
                            "name": "Haltestelle Markt",
                            "lines": [
                                {
                                    "name": "201 und zeitweise die Linien 203, 205, 207, 210, 215, 241, 250, 252, 290",
                                    "type": {
                                        "id": "8785741",
                                        "key": "BUS",
                                        "name": "Bus"
                                    }
                                }
                            ]
                        }
                    ],
                    "wheelchairAccessible": true
                }
            ],
            "communications": [
                {
                    "type": {
                        "id": "183669",
                        "key": "TELEFON",
                        "name": "Telefon"
                    },
                    "value": "03843 769-300"
                },
                {
                    "type": {
                        "id": "183670",
                        "key": "FAX",
                        "name": "Fax"
                    },
                    "value": "03843 769-530"
                }
            ],
            "opening_hours": "<p>Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr<br>\nDonnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr</p>\n\n<p>Hinweis:</p>\n\n<p>zusätzliche Termine nach Vereinbarung</p>",
            "synonyms": [],
            "position": 0,
            "source_last_updated": "2026-07-21T12:53:19.000000Z",
            "synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
            "created_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
            "updated_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
            "images": [],
            "pivot": {
                "service_id": "9521866",
                "organisational_unit_id": "107953054",
                "areas": "[{\"id\": \"8222\", \"name\": \"Güstrow, Barlachstadt\"}]"
            }
        }
    ],
    "forms": []
}