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Dolmetscher und Übersetzer: Nachweis der fachlichen Eignung; zur Staatlichen Prüfung anmelden; Feststellung der Gleichwertigkeit beantragen

Leistung 9529755 · Typ LOV · zuletzt geändert 14.05.2025

LeiKa-Schlüssel
99018010037000
Synonyme
keine
Kategorien
5. Staatliche Anerkennungen

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Fachbereich VII IQ LPA - Lehrerprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern

Gebühren

BezeichnungTypBetragBemerkung
Verwaltungsgebühr FIX 490,00 € für die Übersetzer- und Dolmetscherprüfung
Verwaltungsgebühr FIX 400,00 € für Übersetzerprüfung
Verwaltungsgebühr FIX 292,00 € für die Dolmetscherprüfung nach bestandener Übersetzerprüfung
Verwaltungsgebühr FIX 40,00 € bei Nichtzulassung zur Prüfung (Antragsbearbeitung)
Verwaltungsgebühr FIX 82,00 € für die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Ausbildungsabschlüsse. Bei ergänzenden Teilprüfungen kann die zusätzliche Gebühr je nach Umfang gemindert werden.

Inhalt (Textblöcke, 10)

Teaser

Die Staatliche Prüfung für Dolmetscher und Übersetzer bzw. die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse durch Feststellung der Gleichwertigkeit ist Voraussetzung für die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern.

Volltext

Der Nachweis der fachlichen Eignung für das Übersetzen oder Dolmetschen für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke ist eine unerlässliche Voraussetzung für alle Personen, die beabsichtigen, eine öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung zu beantragen.

Der Nachweis der fachlichen Eignung kann erbracht werden

  • durch Abschluss eines Studiums als Dolmetscher oder Übersetzer bzw. als Diplomsprachmittler an einer deutschen Hochschule
  • durch einen im Ausland erlangten und als gleichwertig anerkannten Ausbildungsabschluss oder
  • durch Ablegen einer staatlichen außeruniversitären Prüfung.

Voraussetzung für die Zulassung zu der Prüfung ist mindestens ein Mittlerer Bildungsabschluss sowie eine mehrjährige Ausbildung als Dolmetscher oder Übersetzer in der zu prüfenden Sprache oder eine einschlägige mehrjährige Berufspraxis.

Wer die Prüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung  "Staatlich geprüfte(r) Dolmetscher(in)" bzw. "Staatlich geprüfte(r) Übersetzer(in)" zu führen.

Über das Bestehen der Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das zum Nachweis der fachlichen Eignung gegenüber der für die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung zuständigen Stelle dient.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • amtlich beglaubigte Kopien von Schul- und sonstigen Bildungsabschlüssen (Wurden die Dokumente in einer fremden Sprache ausgestellt, ist neben der amtlich beglaubigten Kopie zusätzlich eine bestätigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.)
  • amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Zertifikaten als Nachweis für Kenntnisse angegebener Fachgebiete

Weitere Anforderungen sind dem vom Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer herausgegebenen Merkblatt zur Teilnahme an einer staatlichen Prüfung gemäß Dolmetscherprüfungsverordnung  zu entnehmen, das auch im Internet zur Verfügung steht.

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

ca. 13 Wochen

Formulare

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

14.04.2015

Zuständige Stelle

Zuständig für die Durchführung des Prüfungsverfahrens und für die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse ist das Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer im Lehrerprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern.

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