Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenene erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe ist, kann der Erbschein wieder eingezogen werden.
Alleinerbschein einziehen
Leistung 9575307 · Typ LOV · zuletzt geändert 16.01.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Ihr zuständiges Gericht finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder | Mecklenburg-Vorpommern |
Inhalt (Textblöcke, 15)
Teaser
Volltext
Erfährt das Nachlassgericht, dass die in dem Erbschein aufgeführte erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe des Erblassers ist, muss es von Amts wegen den Erbschein einziehen. Der Erbschein wird damit kraftlos und die in diesem unrichtigen Erbschein aufgeführten vermeintlich erbende Person kann nicht mehr über den Nachlass verfügen. Die Einziehung des Erbscheins kann auch von dem wirklichen Erben bzw. der wirklichen Erbin bei Gericht angeregt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Das Verfahren wird von Amts wegen vom Nachlassgericht durchgeführt. Sollten Sie ein solches Verfahren beantragen, sind nachfolgende Unterlagen hilfreich:
- Ihr Personalausweis oder Reisepass,
- die Sterbeurkunde der verstorbenen Person (Erblasser),
- das Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft,
- Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt,
- Namen und Anschriften der Miterben,
- Nachweise, aus welchem Grund bestimmte Personen, die eigentlich erben würden, keine Erben mehr sind, zum Beispiel ihre Sterbeurkunden, Erbausschlagungs oder Erbverzichtserklärungen,
- gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge,
- den Güterstand (bei Eheleuten) oder den Vermögensstand (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften).
Voraussetzungen
Es existiert ein Alleinerbschein und dieser weist eine Person als Erben aus, die kein Erbe ist.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Über die Kosten des gerichtlichen Verfahrens über die Einziehung des Erbscheins bestimmt das Gericht nach § 353 Abs. 2 Satz 1 FamFG. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach dem Streitwert, der sich nach der Höhe des Nachlasswertes abzüglich der Schulden bemisst.
Verfahrensablauf
Das Amtsgericht prüft von Amts wegen oder auf Antrag, ob der Erbschein wegen Unrichtigkeit einzuziehen ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Erbfalls.
Fristen
keine
Formulare
Formulare sind nicht erforderlich.
Rechtsbehelf
Gegen den Einziehungsbeschluss kann eine Beschwerde erhoben werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Das örtlich zuständige Amtsgericht.
Dies ist entweder das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene/die Verstorbene seinen/ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder das Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Ausschlagende seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ansprechpunkt
Das örtlich zuständige Amtsgericht.
Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
"id": "9575307",
"name": "Alleinerbschein einziehen",
"teaser": "<p>Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenene erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe ist, kann der Erbschein wieder eingezogen werden.</p>",
"type": "LOV",
"leika_keys": [
"99046010052000"
],
"synonyms": [
"Erbschein kraftlos",
"Erbschein einziehen",
"mehrere Erben",
"Erbschein",
"Nachfolge feststellen",
"falscher Erbschein",
"Kraftloserklärung"
],
"text_blocks": [
{
"text": "<p>Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenene erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe ist, kann der Erbschein wieder eingezogen werden.</p>",
"type": {
"id": "109015401",
"key": "TEASER",
"name": "Teaser"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Erfährt das Nachlassgericht, dass die in dem Erbschein aufgeführte erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe des Erblassers ist, muss es von Amts wegen den Erbschein einziehen. Der Erbschein wird damit kraftlos und die in diesem unrichtigen Erbschein aufgeführten vermeintlich erbende Person kann nicht mehr über den Nachlass verfügen. Die Einziehung des Erbscheins kann auch von dem wirklichen Erben bzw. der wirklichen Erbin bei Gericht angeregt werden.</p>\n",
"type": {
"id": "8669895",
"key": "LLGBESCHREIBUNG",
"name": "Volltext",
"description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "",
"type": {
"id": "8669900",
"key": "RECHTSGRUNDLAGE",
"name": "Handlungsgrundlage(n)"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2361.html",
"name": "§ 2361 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)"
},
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__353.html",
"name": "§ 353 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)"
},
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__353.html",
"name": "§ 353 Abs. 3 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)"
},
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2362.html",
"name": "§ 2362 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)"
},
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__435.html",
"name": "§ 435 FamFG - öffentliche Bekanntmachung"
},
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/BJNR258610013.html",
"name": "Gebührentabelle: Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)"
},
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_2.html",
"name": "Gebührentabelle: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3)"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Das Verfahren wird von Amts wegen vom Nachlassgericht durchgeführt. Sollten Sie ein solches Verfahren beantragen, sind nachfolgende Unterlagen hilfreich:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Ihr Personalausweis oder Reisepass,</li>\n\t<li>die Sterbeurkunde der verstorbenen Person (Erblasser),</li>\n\t<li>das Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft,</li>\n\t<li>Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt,</li>\n\t<li>Namen und Anschriften der Miterben,</li>\n\t<li>Nachweise, aus welchem Grund bestimmte Personen, die eigentlich erben würden, keine Erben mehr sind, zum Beispiel ihre Sterbeurkunden, Erbausschlagungs oder Erbverzichtserklärungen,</li>\n\t<li>gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge,</li>\n\t<li>den Güterstand (bei Eheleuten) oder den Vermögensstand (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften).</li>\n</ul>\n",
"type": {
"id": "8669897",
"key": "WASMITBRINGEN",
"name": "Erforderliche Unterlagen",
"description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Es existiert ein Alleinerbschein und dieser weist eine Person als Erben aus, die kein Erbe ist.</p>\n",
"type": {
"id": "9574820",
"key": "VORAUSSETZUNG",
"name": "Voraussetzungen"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Über die Kosten des gerichtlichen Verfahrens über die Einziehung des Erbscheins bestimmt das Gericht nach § 353 Abs. 2 Satz 1 FamFG. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach dem Streitwert, der sich nach der Höhe des Nachlasswertes abzüglich der Schulden bemisst.</p>\n",
"type": {
"id": "8669898",
"key": "GEBUEHREN",
"name": "Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Das Amtsgericht prüft von Amts wegen oder auf Antrag, ob der Erbschein wegen Unrichtigkeit einzuziehen ist.</p>\n",
"type": {
"id": "9574821",
"key": "VERFAHRENSABLAUF",
"name": "Verfahrensablauf"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Erbfalls.</p>\n",
"type": {
"id": "105552000",
"key": "BEARBEITUNGSDAUER",
"name": "Bearbeitungsdauer"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>keine</p>\n",
"type": {
"id": "8669899",
"key": "FRISTEN",
"name": "Fristen",
"description": "z.B. Vorlauffristen, Stichtermine, anschließende Dauer"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Formulare sind nicht erforderlich.</p>\n",
"type": {
"id": "8669901",
"key": "FORMULARE",
"name": "Formulare",
"description": "Liste vorhandener zugehöriger Downloads"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Gegen den Einziehungsbeschluss kann eine Beschwerde erhoben werden.</p>\n",
"type": {
"id": "9519498",
"key": "RECHTSBEHELF",
"name": "Rechtsbehelf"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern</p>",
"type": {
"id": "9574822",
"key": "FREIGABE",
"name": "Fachlich freigegeben durch"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "27.11.2025",
"type": {
"id": "105552001",
"key": "FREIGABEDATUM",
"name": "Fachlich freigegeben am"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Das örtlich zuständige Amtsgericht.</p>\n\n<p>Dies ist entweder das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene/die Verstorbene seinen/ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder das Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Ausschlagende seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.</p>\n",
"type": {
"id": "8669896",
"key": "ZUSTSTELLE",
"name": "Zuständige Stelle"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche",
"name": "Justizportal des Bundes und der Länder: Orts- und Gerichtsverzeichnis"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Das örtlich zuständige Amtsgericht.</p>\n",
"type": {
"id": "105568700",
"key": "WENWENDEN",
"name": "Ansprechpunkt"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
}
],
"charges": [],
"periods": [],
"online_services": [],
"categories": [
{
"id": "9575362",
"name": "3.3. Erbschein",
"parentId": "9575284"
}
],
"source_last_updated": "2026-01-16T07:49:09.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"documents": [],
"service_periods": [],
"organisational_units": [
{
"id": "118929748",
"name": "Ihr zuständiges Gericht finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder",
"parent_id": null,
"short_description": null,
"description": null,
"addresses": [],
"communications": [
{
"type": {
"id": "183674",
"key": "WWW",
"name": "WWW"
},
"title": "Justizportal des Bundes und der Länder",
"value": "https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche"
}
],
"opening_hours": "<p>Keine Angabe</p>\n",
"synonyms": [],
"position": null,
"source_last_updated": "2023-04-20T20:23:06.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
"images": [],
"pivot": {
"service_id": "9575307",
"organisational_unit_id": "118929748",
"areas": "[{\"id\": \"3512\", \"name\": \"Mecklenburg-Vorpommern\"}]"
}
}
],
"forms": []
}