Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.
Hilfen zur Erziehung beantragen
Leistung 9578018 · Typ LOV · zuletzt geändert 29.04.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Landkreis Rostock - Sachgebiet Sozialpädagogischer Dienst Süd | Teterow, Bergringstadt Güstrow, Barlachstadt Kuchelmiß Lalendorf Laage, Stadt Hoppenrade Krakow am See, Stadt Lüssow Mistorf Mühl Rosin Plaaz Reimershagen Sarmstorf Zehna Gutow Klein Upahl Kuhs Lohmen Gnoien, Warbelstadt Walkendorf Glasewitz Groß Schwiesow Gülzow-Prüzen Altkalen Behren-Lübchin Finkenthal Penzin Rühn Steinhagen Tarnow Warnow Zepelin Bützow, Stadt Dreetz Jürgenshagen Klein Belitz Baumgarten Bernitt Jördenstorf Thürkow Schwasdorf Schorssow Prebberede Lelkendorf Hohen Demzin Warnkenhagen Groß Wüstenfelde Groß Wokern Groß Roge Dalkendorf Dahmen Alt Sührkow Hohen Sprenz Dolgen am See Wardow Dobbin-Linstow |
Inhalt (Textblöcke, 9)
Teaser
Volltext
Wenn Sie Probleme bei der Erziehung Ihrer Kinder haben, wenn zum Beispiel kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint oder wenn Ihr Kind Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten zeigt, dann hilft Ihnen das Jugendamt mit einem Beratungs- und Hilfeangebot. Dafür bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes Beratungen in schwierigen Situationen mit dem Kind, Jugendlichen oder Heranwachsenden an.
Das Jugendamt versteht sich heute nicht mehr als eine Kontrollinstanz, sondern mehr als eine moderne Dienstleistungsbehörde. Vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes, auch „Bezirkssozialarbeit“ oder direkt „Bereich Hilfe zur Erziehung“ genannt, überlegen mit den Betroffenen gemeinsam, welche Hilfestellungen für ihre Familie notwendig und geeignet sind. Neben der direkten Beratung können hier auch weitere Hilfeformen zur Unterstützung und Ergänzung der Erziehung durch die Eltern angeboten werden. Aufgeteilt sind sie nach ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen.
In den §§ 27-35 des Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGBVIII) sind konkrete Erziehungshilfen (Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe) beispielhaft benannt.
Ziel der Jugendhilfe ist es, Familien bei der Erziehung zu unterstützen und insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Die Hilfen zur Erziehung einschließlich der Erziehungsberatung stehen allen Familien in Belastungs- und Krisensituationen zur Verfügung.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zum größten Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. In einigen Fällen (Bsp. Heimerziehung) können auch Betroffene an den Kosten beteiligt werden. Ob und in welcher Höhe Eltern an den Kosten beteiligt werden, wird vom Jugendamt geprüft. Bei der Prüfung werden die sozialen Aspekte der Familie berücksichtigt.
Verfahrensablauf
Sie stellen einen formlosen "Antrag auf Hilfe zur Erziehung" bei ihrem zuständigen Jugendamt.
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Unterstützung brauchen, erstellt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter gemeinsam mit Ihrer Familie einen Hilfeplan. Das Jugendamt leitet dann die besprochenen Maßnahmen in die Wege.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Das Jugendamt - je nachdem wo Sie wohnen:
- in einer kreisfreien Stadt: bei der Stadtverwaltung,
- in einem Landkreis: beim Landratsamt
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