BUS-MV Datenbrowser
‹ Alle Leistungen

Sorgerecht: Herausgabe des Kindes im Eilverfahren anordnen

Leistung 9578551 · Typ LOVZ · zuletzt geändert 23.03.2026

LeiKa-Schlüssel
99013011088001
Synonyme
Eltern Kindeswohl Kindesherausgabe Gefährdung Sorgerechtsverfahren Aufenthaltsort Personensorge Eilverfahren Trennung der Eltern Scheidung der Eltern elterliche Sorge einstweilige Anordnung Aufenthaltsbestimmung
Kategorien
Kinderschutz

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Ihr zuständiges Gericht finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder Mecklenburg-Vorpommern

Inhalt (Textblöcke, 15)

Teaser

Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält.

Volltext

Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält. Dieses Recht kann vor dem Familiengericht geltend gemacht werden. Sofern ein Eilbedürfnis vorliegt, kann dies im Verfahren der einstweiligen Anordnung erfolgen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die zur Glaubhaftmachung der behaupteten Tatsachen dienen, z. B. eine eidesstattliche Versicherung

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigte sind Personen, die Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind sind.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Gerichtskosten
  • ggf. Kosten für die beauftragte Rechtsanwältin oder den beauftragten Rechtsanwalt

Verfahrensablauf

Den Antrag auf einstweilige Anordnung zur Herausgabe des Kindes stellen Sie beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht.

  • Den Antrag müssen Sie begründen und die Voraussetzungen für die Anordnung glaubhaft machen, z. B. durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung über die behaupteten Tatsachen.
  • Es steht zunächst im Ermessen des Amtsgerichts, hier: des Familiengerichts, ob es über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach vorheriger mündlicher Verhandlung oder im schriftlichen Verfahren ohne eine mündliche Verhandlung entscheidet. In den meisten Fällen erhält die Gegenseite vor einer Entscheidung auch Gelegenheit zur Äußerung.
  • Das Gericht muss die Eltern und das Jugendamt hören und in den meisten Fällen auch das Kind. Von dieser Anhörung kann nur aus schwerwiegenden Gründen abgesehen werden. Dies dient nicht nur dem Recht der Betroffenen, sondern ermöglicht es dem Gericht, sich einen persönlichen Eindruck von den Beteiligten zu verschaffen.
  • Ist die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann regelmäßig anschließend beantragt werden, auf Grund einer mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht erneut zu entscheiden.
  • Kommt der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin der Aufforderung nicht nach, kann das Gericht Zwangsmaßnahmen zur Herausgabe des Kindes an den zuständigen Gerichtsvollzieher anordnen. Das kann bis zur Wohnungsdurchsuchung und zur Zuhilfenahme der Polizei führen.

Bearbeitungsdauer

- vom Einzelfall abhängig

Hinweis: Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden als Eilverfahren vor Gericht beschleunigt behandelt.

Fristen

Keine

Formulare

Keine

Rechtsbehelf

  • Beschwerde binnen zwei Wochen gemäß §§ 57 S. 2 Nr. 2, 58 ff. FamFG, wenn über einen Eilantrag auf Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil aufgrund mündlicher Erörterung entschieden wurde

Fachlich freigegeben durch

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

02.07.2021

Zuständige Stelle

Über den Antrag auf Herausgabe des Kindes entscheidet das Familiengericht bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.

Ansprechpunkt

Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
    "id": "9578551",
    "name": "Sorgerecht: Herausgabe des Kindes im Eilverfahren anordnen",
    "teaser": "<p><span><span><span>Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält. </span></span></span></p>",
    "type": "LOVZ",
    "leika_keys": [
        "99013011088001"
    ],
    "synonyms": [
        "Eltern",
        "Kindeswohl",
        "Kindesherausgabe",
        "Gefährdung",
        "Sorgerechtsverfahren",
        "Aufenthaltsort",
        "Personensorge",
        "Eilverfahren",
        "Trennung der Eltern",
        "Scheidung der Eltern",
        "elterliche Sorge",
        "einstweilige Anordnung",
        "Aufenthaltsbestimmung"
    ],
    "text_blocks": [
        {
            "text": "<p><span><span><span>Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält. </span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "109015401",
                "key": "TEASER",
                "name": "Teaser"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält. Dieses Recht kann vor dem Familiengericht geltend gemacht werden. Sofern ein Eilbedürfnis vorliegt, kann dies im Verfahren der einstweiligen Anordnung erfolgen.</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "8669895",
                "key": "LLGBESCHREIBUNG",
                "name": "Volltext",
                "description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "type": {
                "id": "8669900",
                "key": "RECHTSGRUNDLAGE",
                "name": "Handlungsgrundlage(n)"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1632.html",
                    "name": "§ 1632 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)"
                },
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666.html",
                    "name": "§ 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)"
                },
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/BJNR258700008.html#BJNR258700008BJNG000500000",
                    "name": "§§ 49 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)"
                },
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__151.html",
                    "name": "§§ 151 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) – Kindschaftssachen"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span><span><span>Unterlagen, die zur Glaubhaftmachung der behaupteten Tatsachen dienen, z. B. eine eidesstattliche Versicherung</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "8669897",
                "key": "WASMITBRINGEN",
                "name": "Erforderliche Unterlagen",
                "description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Antragsberechtigte sind Personen, die Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind sind.</span></span></span></li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "9574820",
                "key": "VORAUSSETZUNG",
                "name": "Voraussetzungen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Gerichtskosten</span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>ggf. Kosten für die beauftragte Rechtsanwältin oder den beauftragten Rechtsanwalt</span></span></span></li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "8669898",
                "key": "GEBUEHREN",
                "name": "Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Den Antrag auf einstweilige Anordnung zur Herausgabe des Kindes stellen Sie beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht. </span></span></span></p>\n\n<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Den Antrag müssen Sie begründen und die Voraussetzungen für die Anordnung glaubhaft machen, z. B. durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung über die behaupteten Tatsachen.</span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Es steht zunächst im Ermessen des Amtsgerichts, hier: des Familiengerichts, ob es über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach vorheriger mündlicher Verhandlung oder im schriftlichen Verfahren ohne eine mündliche Verhandlung entscheidet. In den meisten Fällen erhält die Gegenseite vor einer Entscheidung auch Gelegenheit zur Äußerung.</span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Das Gericht muss die Eltern und das Jugendamt hören und in den meisten Fällen auch das Kind. Von dieser Anhörung kann nur aus schwerwiegenden Gründen abgesehen werden. Dies dient nicht nur dem Recht der Betroffenen, sondern ermöglicht es dem Gericht, sich einen persönlichen Eindruck von den Beteiligten zu verschaffen.</span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Ist die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann regelmäßig anschließend beantragt werden, auf Grund einer mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht erneut zu entscheiden.</span></span></span></li>\n</ul>\n\n<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Kommt der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin der Aufforderung nicht nach, kann das Gericht Zwangsmaßnahmen zur Herausgabe des Kindes an den zuständigen Gerichtsvollzieher anordnen. Das kann bis zur Wohnungsdurchsuchung und zur Zuhilfenahme der Polizei führen.</span></span></span></li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "9574821",
                "key": "VERFAHRENSABLAUF",
                "name": "Verfahrensablauf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>- vom Einzelfall abhängig</span></span></span></p>\n\n\n\n<p><span><span><span>Hinweis: Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden als Eilverfahren vor Gericht beschleunigt behandelt.</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "105552000",
                "key": "BEARBEITUNGSDAUER",
                "name": "Bearbeitungsdauer"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Keine</p>",
            "type": {
                "id": "8669899",
                "key": "FRISTEN",
                "name": "Fristen",
                "description": "z.B. Vorlauffristen, Stichtermine, anschließende Dauer"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Keine</p>",
            "type": {
                "id": "8669901",
                "key": "FORMULARE",
                "name": "Formulare",
                "description": "Liste vorhandener zugehöriger Downloads"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Beschwerde binnen zwei Wochen gemäß §§ 57 S. 2 Nr. 2, 58 ff. FamFG, wenn über einen Eilantrag auf Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil aufgrund mündlicher Erörterung entschieden wurde</span></span></span></li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "9519498",
                "key": "RECHTSBEHELF",
                "name": "Rechtsbehelf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern</p>\n",
            "type": {
                "id": "9574822",
                "key": "FREIGABE",
                "name": "Fachlich freigegeben durch"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "02.07.2021",
            "type": {
                "id": "105552001",
                "key": "FREIGABEDATUM",
                "name": "Fachlich freigegeben am"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span><span><span>Über den Antrag auf Herausgabe des Kindes entscheidet das Familiengericht bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "8669896",
                "key": "ZUSTSTELLE",
                "name": "Zuständige Stelle"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "type": {
                "id": "105568700",
                "key": "WENWENDEN",
                "name": "Ansprechpunkt"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche",
                    "name": "Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten"
                }
            ],
            "specialisations": []
        }
    ],
    "charges": [],
    "periods": [],
    "online_services": [],
    "categories": [
        {
            "id": "144906234",
            "name": "Kinderschutz",
            "parentId": "105513359"
        }
    ],
    "source_last_updated": "2026-03-23T13:33:15.000000Z",
    "synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
    "created_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
    "updated_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
    "documents": [],
    "service_periods": [],
    "organisational_units": [
        {
            "id": "118929748",
            "name": "Ihr zuständiges Gericht finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder",
            "parent_id": null,
            "short_description": null,
            "description": null,
            "addresses": [],
            "communications": [
                {
                    "type": {
                        "id": "183674",
                        "key": "WWW",
                        "name": "WWW"
                    },
                    "title": "Justizportal des Bundes und der Länder",
                    "value": "https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche"
                }
            ],
            "opening_hours": "<p>Keine Angabe</p>\n",
            "synonyms": [],
            "position": null,
            "source_last_updated": "2023-04-20T20:23:06.000000Z",
            "synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
            "created_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
            "updated_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
            "images": [],
            "pivot": {
                "service_id": "9578551",
                "organisational_unit_id": "118929748",
                "areas": "[{\"id\": \"3512\", \"name\": \"Mecklenburg-Vorpommern\"}]"
            }
        }
    ],
    "forms": []
}