Für die Übernahme einer Vormundschaft durch einen Verein bedarf dieser der Erlaubnis durch das Landesjugendamt.
Vormundschaft: Anerkennung der Eignung eines Vereins als Vormund beantragen
Leistung 9579633 · Typ LOV · zuletzt geändert 12.05.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Dezernat LAGuS 103 - Landesjugendamt | Mecklenburg-Vorpommern |
Inhalt (Textblöcke, 9)
Volltext
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Eintragung des Vereins
- Satzung
- Anzahl und Ausbildung der Mitarbeiter
- Anzahl der Wohnplätze
- Nachweis über den Abschluss einer angemessenen Versicherung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII
- Nachweis bzw. Planung der Vorbereitung und Fortbildung der Mitarbeiter sowie der Gewinnung von Einzelvormündern
Voraussetzungen
Ein eingetragener, rechtsfähiger Verein erhält die Erlaubnis zur Übernahme einer Vormundschaft, wenn er
- eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigt, weiterbildet und gegen Schäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichert,
- sich planmäßig um die Gewinnung von Einzelvormündern und Einzelpflegern bemüht und sie in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und berät,
- einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Anerkennung des Vereins bedarf es eines Antrages. Das Landesjugendamt prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und erteilt die Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann befristet oder an weitere Auflagen gebunden sein. Die Erlaubnis gilt für das jeweilige Bundesland, in dem der Verein seinen Sitz hat.
Die Erlaubnis kann auf den Bereich eines Landesjugendamts beschränkt werden.
Näheres zum Verfahren und zu den Voraussetzungen sollte ggf. beim Landesjugendamt erfragt werden.
Das Landesjugendamt unterrichtet die zuständigen Jugendämter und Amtsgerichte über seine Entscheidung.
Fristen
Keine
Fachlich freigegeben durch
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesjugendamt
Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
"id": "9579633",
"name": "Vormundschaft: Anerkennung der Eignung eines Vereins als Vormund beantragen",
"teaser": "Für die Übernahme einer Vormundschaft durch einen Verein bedarf dieser der Erlaubnis durch das Landesjugendamt.",
"type": "LOV",
"leika_keys": [
"99126001016000"
],
"synonyms": [],
"text_blocks": [
{
"text": "<p>Für die Übernahme einer Vormundschaft durch einen Verein bedarf dieser der Erlaubnis durch das Landesjugendamt.</p>",
"type": {
"id": "8669895",
"key": "LLGBESCHREIBUNG",
"name": "Volltext",
"description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<ul>\n\t<li>Nachweis der Eintragung des Vereins</li>\n\t<li>Satzung</li>\n\t<li>Anzahl und Ausbildung der Mitarbeiter</li>\n\t<li>Anzahl der Wohnplätze</li>\n\t<li>Nachweis über den Abschluss einer angemessenen Versicherung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII</li>\n\t<li>Nachweis bzw. Planung der Vorbereitung und Fortbildung der Mitarbeiter sowie der Gewinnung von Einzelvormündern</li>\n</ul>",
"type": {
"id": "8669897",
"key": "WASMITBRINGEN",
"name": "Erforderliche Unterlagen",
"description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Ein eingetragener, rechtsfähiger Verein erhält die Erlaubnis zur Übernahme einer Vormundschaft, wenn er</p>\n\n<ul>\n\t<li>eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigt, weiterbildet und gegen Schäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichert,</li>\n\t<li>sich planmäßig um die Gewinnung von Einzelvormündern und Einzelpflegern bemüht und sie in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und berät,</li>\n\t<li>einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.</li>\n</ul>",
"type": {
"id": "9574820",
"key": "VORAUSSETZUNG",
"name": "Voraussetzungen"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "",
"type": {
"id": "8669900",
"key": "RECHTSGRUNDLAGE",
"name": "Handlungsgrundlage(n)"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__54.html",
"name": "§ 54 Sozialgesetzbuch VIII (SGB)"
},
{
"url": "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-AufgZGMVV1P20",
"name": "Gesetz über die Zuordnung von Aufgaben (Aufgabenzuordnungsgesetz- AufgZuordG M-V)"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Für die Anerkennung des Vereins bedarf es eines Antrages. Das Landesjugendamt prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und erteilt die Erlaubnis.</p>\n\n<p>Die Erlaubnis kann befristet oder an weitere Auflagen gebunden sein. Die Erlaubnis gilt für das jeweilige Bundesland, in dem der Verein seinen Sitz hat.<br>\nDie Erlaubnis kann auf den Bereich eines Landesjugendamts beschränkt werden.</p>\n\n<p>Näheres zum Verfahren und zu den Voraussetzungen sollte ggf. beim Landesjugendamt erfragt werden.</p>\n\n<p>Das Landesjugendamt unterrichtet die zuständigen Jugendämter und Amtsgerichte über seine Entscheidung.</p>",
"type": {
"id": "9574821",
"key": "VERFAHRENSABLAUF",
"name": "Verfahrensablauf"
},
"externalLinks": [
{
"url": "https://www.lagus.mv-regierung.de/LJA/Anerkennung-Vormundschaftsvereine/",
"name": "Info zur Anerkennung als Vormundschaftsverein nach § 54 SGB VIII"
}
],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Keine</p>",
"type": {
"id": "8669899",
"key": "FRISTEN",
"name": "Fristen",
"description": "z.B. Vorlauffristen, Stichtermine, anschließende Dauer"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern</p>",
"type": {
"id": "9574822",
"key": "FREIGABE",
"name": "Fachlich freigegeben durch"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "13.02.2015",
"type": {
"id": "105552001",
"key": "FREIGABEDATUM",
"name": "Fachlich freigegeben am"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
},
{
"text": "<p>Landesjugendamt</p>",
"type": {
"id": "8669896",
"key": "ZUSTSTELLE",
"name": "Zuständige Stelle"
},
"externalLinks": [],
"specialisations": []
}
],
"charges": [],
"periods": [],
"online_services": [],
"categories": [
{
"id": "9579630",
"name": "2.3. Verein als Vormund",
"parentId": "9579569"
}
],
"source_last_updated": "2026-05-12T14:04:33.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:32:25.000000Z",
"documents": [],
"service_periods": [],
"organisational_units": [
{
"id": "147823603",
"name": "Dezernat LAGuS 103 - Landesjugendamt",
"parent_id": "107150050",
"short_description": null,
"description": null,
"addresses": [
{
"area": {
"id": "4378",
"name": "Schwerin, Landeshauptstadt"
},
"type": {
"id": "183672",
"key": "POSTADRESSE",
"name": "Adresse"
},
"street": "Friedrich-Engels-Str.",
"zipcode": "19061",
"elevator": true,
"geoLocation": {
"projection": "EPSG:4326",
"coordinate1": 53.604313,
"coordinate2": 11.432021
},
"houseNumber": "47",
"parkingLots": [],
"transportationStops": [],
"wheelchairAccessible": true
}
],
"communications": [
{
"type": {
"id": "183674",
"key": "WWW",
"name": "WWW"
},
"title": "Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landesjugendamt",
"value": "https://www.lagus.mv-regierung.de/LJA"
}
],
"opening_hours": null,
"synonyms": [],
"position": null,
"source_last_updated": "2026-07-02T08:19:26.000000Z",
"synced_at": "2026-07-31T14:27:54.000000Z",
"created_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
"updated_at": "2026-07-31T14:27:55.000000Z",
"images": [],
"pivot": {
"service_id": "9579633",
"organisational_unit_id": "147823603",
"areas": "[{\"id\": \"3512\", \"name\": \"Mecklenburg-Vorpommern\"}]"
}
}
],
"forms": []
}